Laut Ministerium werden zu Vorstellungsgesprächen Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, die über eine überdurchschnittliche juristische Leistungsfähigkeit verfügen. Diese wird nachgewiesen wenn beide Staatsexamina mit der Gesamtnote „befriedigend“ abgeschlossen und in der Summe über beide Prüfungen mindestens 16,00 Punkte erzielt wurden. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Berufserfahrungen mit juristischem Bezug Abweichungen von der geforderten Gesamtpunktzahl beider Examina ermöglichen. Berufserfahrungen können aber nicht Abweichungen vom Erfordernis befriedigender Examina begründen, sodass man mit derzeit mit einem Ergebnis von unter 6,5 Punkten im 2. Examen keine Chance auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch hat.
Daneben werden Softskills aufgezählt, die die Bewerber mitbringen sollen: So wird ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität, Entschlussfreude und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten, erwartet. Auch ein soziales Engagement sowie Verständnis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge findet Berücksichtigung. Darüber hinaus spielt die vorhandene soziale Kompetenz (zum Beispiel Gesprächsführung, Konfliktregelungsfähigkeit, Umgangsstil, Gerechtigkeitssinn) eine wesentliche Rolle, die dann im Rahmen des Einstellungsinterviews „geprüft“ wird.
Bei Einstellung darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet worden sein.