Die Probezeit soll grundsätzlich in der Gerichtsbarkeit bzw. Staatsanwaltschaft erfolgen, in der der Bewerber auch als Richterin oder Richter auf Lebenszeit bzw. Staatsanwältin oder Staatsanwalt verplant wird. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird aber zusätzlich angeboten, temporär auch in der Staatsanwaltschaft eingesetzt zu werden (und umgekehrt), da sich ein solcher fachlicher Austausch über die Jahrzehnte bewährt hat.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Sachsen-Anhalt

Die Ausbildung