In Sachsen Anhalt ist das Justizministerium für die Einstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe zuständig. Daher finden sich auf der Internetseite des Ministeriums die – wenigen – Informationen zum Bewerbungsverfahren. Eine Frist zur Bewerbung ist nicht einzuhalten. Vielmehr werden ganzjährig Richterinnen und Richter auf Probe gesucht und eingestellt.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Sachsen-Anhalt

Laut Ministerium werden zu Vorstellungsgesprächen Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, die über eine überdurchschnittliche juristische Leistungsfähigkeit verfügen. Diese wird nachgewiesen wenn beide Staatsexamina mit der Gesamtnote „befriedigend“ abgeschlossen und in der Summe über beide Prüfungen mindestens 16,00 Punkte erzielt wurden. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Berufserfahrungen mit juristischem Bezug Abweichungen von der geforderten Gesamtpunktzahl beider Examina ermöglichen. Berufserfahrungen können aber nicht Abweichungen vom Erfordernis befriedigender Examina begründen, sodass man mit derzeit mit einem Ergebnis von unter 6,5 Punkten im 2. Examen keine Chance auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch hat.
Daneben werden Softskills aufgezählt, die die Bewerber mitbringen sollen: So wird ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität, Entschlussfreude und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten, erwartet. Auch ein soziales Engagement sowie Verständnis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge findet Berücksichtigung. Darüber hinaus spielt die vorhandene soziale Kompetenz (zum Beispiel Gesprächsführung, Konfliktregelungsfähigkeit, Umgangsstil, Gerechtigkeitssinn) eine wesentliche Rolle, die dann im Rahmen des Einstellungsinterviews „geprüft“ wird.
Bei Einstellung darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet worden sein.

Das Karriere-Dossier: Richter / Staatsanwalt werden – Die Bewerbung für den Staatsdienst
Das "Standardwerk" für alle, die (später) als Richter bzw. Staatsanwalt arbeiten wollen. Unter anderem mit Infos zum Dienstverhältnis der Richter und Staatsanwälte, zur Besoldung, zu den tatsächlichen Einstellungsvoraussetzungen und der Bewerbung sowie zum Berufsstart in der Justiz!
Jetzt Informieren
Die Bewerbung ist an folgende Anschrift zu adressieren:
Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachen-Anhalt
– Referat PM1 –
Domplatz 2-4
39104 Magdeburg
Die Bewerbungsunterlagen sollen enthalten:
- einen aussagefähigen Lebenslauf
- Kopien der Zeugnisse über:
– die Abiturprüfung
– die Erste Juristische Prüfung
– die Zweite Juristische Staatsprüfung (beziehungsweise Bescheinigung über das Ergebnis nach dem schriftlichen Teil)
– Ausbildungsstationen und Arbeitsgemeinschaften
– gegebenenfalls sonstige Prüfungen und Tätigkeiten - eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der aktenführenden Stelle.
Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Positionen in der Landesverwaltung sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu erhöhen, und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen erhält man zeitnah eine Nachricht über den weiteren Fortgang des Einstellungsverfahrens. Wie genau das sich anschließende Auswahlverfahren ausgestaltet ist, wird allerdings auf der Seite des Ministeriums nicht ausgeführt.
Die Probezeit soll grundsätzlich in der Gerichtsbarkeit bzw. Staatsanwaltschaft erfolgen, in der der Bewerber auch als Richterin oder Richter auf Lebenszeit bzw. Staatsanwältin oder Staatsanwalt verplant wird. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird aber zusätzlich angeboten, temporär auch in der Staatsanwaltschaft eingesetzt zu werden (und umgekehrt), da sich ein solcher fachlicher Austausch über die Jahrzehnte bewährt hat.
Das Justizministerium ist auch für die Einstellung in die Fachgerichtsbarkeiten zuständig. Alle oben genannten Voraussetzungen gelten also auch hier.