Die Zweite juristische Staatsprüfung soll in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten und die Erste juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note befriedigend abgeschlossen sein. Eine Bewerbung ist dabei bereits nach Erhalt der schriftlichen Klausurnoten möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Gesamtergebnis über der genannten Punktegrenze liegen wird.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
Zudem wird darauf hingewiesen, dass großer Wert auf ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen, wie zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Kritikfähigkeit und Ähnliches gelegt wird. Allerdings können die sozialen Kompetenzen Defizite bei den Examensnoten nicht ausgleichen.
Zusätzliche Berufserfahrungen in einschlägigen Bereichen (etwa als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder als Juristin/Jurist in einem Unternehmen) sind als ergänzende Qualifikationen gerne gesehen, sofern auch die genannten Voraussetzungen bzgl. der Examensnoten und der Sozialkompetenzen gegeben sind.