Auf der Internetseite des Justizministeriums findet sich lediglich der Hinweis, dass laufend Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt werden. Bewerbungsfristen sind also auf jeden Fall nicht einzuhalten, sondern Bewerbungen sind ganzjährig möglich.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Zweite juristische Staatsprüfung soll in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten und die Erste juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note befriedigend abgeschlossen sein. Eine Bewerbung ist dabei bereits nach Erhalt der schriftlichen Klausurnoten möglich, wenn zu erwarten ist, dass das Gesamtergebnis über der genannten Punktegrenze liegen wird.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
Zudem wird darauf hingewiesen, dass großer Wert auf ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen, wie zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Kritikfähigkeit und Ähnliches gelegt wird. Allerdings können die sozialen Kompetenzen Defizite bei den Examensnoten nicht ausgleichen.
Zusätzliche Berufserfahrungen in einschlägigen Bereichen (etwa als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder als Juristin/Jurist in einem Unternehmen) sind als ergänzende Qualifikationen gerne gesehen, sofern auch die genannten Voraussetzungen bzgl. der Examensnoten und der Sozialkompetenzen gegeben sind.

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Zuständige Behörde für die Bewerbung ist das Justizministerium. Die Anschrift lautet:
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin
Fragen zur Bewerbung kann man stellen an die zuständige Referatsleiterin für Personalangelegenheiten (Telefon 0385-5883101) bzw. die zuständige Sachbearbeiterin (Telefon 0385-5883104).
Die Bewerbung soll neben einem formlosen Anschreiben folgende Unterlagen beinhalten:
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Ablichtungen folgender Zeugnisse:
- erstes und zweites Staatsexamen (einschl. Einzelübersicht der Noten der II. Staatsprüfung)
- Ausbildungsstationen
- Arbeitsgemeinschaften
- Reifezeugnis
- ggf. sonstige Prüfungen oder Tätigkeiten bzw. wichtige Zusatzqualifikationen.
Alternativ kann die Bewerbung auch per E-Mail eingereicht werden an die Adresse Bewerbung_Proberichter.JM@jm.mv-regierung.de.
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird die Bewerbung zunächst für die Dauer eines Jahres in eine beim Justizministerium geführte Warteliste aufgenommen. Sofern Bedarf an richterlichem Nachwuchs besteht, kann eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch sehr kurzfristig erfolgen.
Das Vorstellungsgespräch findet im Justizministerium statt. Auf Grundlage eines ca. sechzigminütigen strukturierten Einstellungsinterviews wird entschieden, wer als Richterin bzw. als Richter auf Probe eingestellt wird. Das Einstellungsinterview dient insbesondere der Prüfung der in § 9 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz ausdrücklich als weiterer Befähigung geforderten „sozialen Kompetenz“.

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Nie waren die Chancen so gut, es als Proberichter in die Justiz zu schaffen. Alle Infos u.a. zur Bewerbung und zum Ablauf des Einstellungsgesprächs bei Gericht bzw. im Ministerium findest Du im Karriere-Dossier.
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Während der regelmäßig auf mindestens 3 bis maximal 4 Jahre bemessenen Probezeit (§ 10 Abs. 1 DRiG) werden die Proberichterinnen und Proberichter in der Regel etwa achtzehn Monate bei einer Staatsanwaltschaft, mindestens ein Jahr bei einer Gerichtsbarkeit sowie gegebenenfalls im Hinblick auf eine mögliche Lebenszeiternennung ein weiteres Jahr in einer anderen Gerichtsbarkeit beschäftigt. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die später nach der Probezeit als Staatsanwältin oder Staatsanwalt planmäßig angestellt werden möchten.
Wünsche in Bezug auf einen konkreten Bereich sowie örtliche Präferenzen können gegenüber dem Justizministerium angegeben werden. Ob die Wünsche erfüllt werden können, hängt von der konkreten Stellen- und Bewerbersituation ab. Der Beginn der Probezeit erfolgt in der Regel in dem von den Proberichterinnen und Proberichtern präferierten Geschäftsbereich. Damit Proberichterinnen und Proberichter die Arbeit in verschiedenen Geschäftsbereichen kennen lernen, soll in der Regel nach etwa 18 Monaten mindestens für die Dauer eines Jahres ein Wechsel des Geschäftsbereichs erfolgen.
Die Reihenfolge der Verwendung richtet sich nach den dienstlichen Erfordernissen sowie den Anforderungen des Proberichterkonzeptes.
In Mecklenburg-Vorpommern wird nicht zwischen den einzelnen Gerichtsbarkeiten differenziert. Alle oben dargestellten Infos gelten daher auch für die Fachgerichtsbarkeiten.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht die Besonderheit, dass man auch nach einer Einstellung als Richter auf Probe in allen Gerichtsbarkeit arbeiten kann. Es gibt also nicht nur eine Durchlässigkeit hinsichtlich ordentlicher Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft (so wie in vielen anderen Ländern auch); in Mecklenburg-Vorpommern besteht darüber hinaus also auch eine Durchlässigkeit innerhalb aller Gerichtsbarkeiten!