Die Probezeit beträgt in der Regel etwa 3 ½ Jahre. In der Probezeit sind mehrere Stationen in unterschiedlichen Rechtsgebieten zu absolvieren. In Betracht kommt die Verwendung im Landgericht und den Amtsgerichten Bremen, Bremerhaven und Bremen-Blumenthal. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit wird man nach Wahl durch den Richterwahlausschuss zum/zur Richter/in auf Lebenszeit ernannt.
Die Einstellungsvoraussetzungen in Bremen

Die Ausbildung