Hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens finden sich nur wenige Informationen. In einer allgemeinen Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung heißt es lediglich, dass nach einer Vorauswahl mit den geeigneten Bewerbern Auswahlgespräche stattfinden.
Die Auswahlgespräche werden von einem Ausschuss geführt, dem folgende Personen angehören:
- Präsident des OLG
- Abteilungsleiter Personal des Senators für Justiz und Verfassung
- Präsident/in eines Landes- oder Amtsgerichts
- Vertreter/in des Präsidialrats
- Frauenbeauftragte
- ggf. zuständige Schwerbehindertenvertretung
Der Senator für Justiz und Verfassung trifft dann nach Vorschlag des Einstellungsausschusses letztendlich die Einstellungsentscheidung.