Ausführliche Informationen zur den Einstellungsvoraussetzungen in Bayern gibt es auf den Internetseiten des Bayrischen Staatsministerium der Justiz.
In Bayern ist die Einstellung zeitlich an die Staatsprüfungen der Referendare gekoppelt, die zweimal jährlich stattfinden. So stellte Bayern zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Prüfungstermin 2024/1 bayernweit ca. 100 neue Richter und Staatsanwälte ein. Die Bewerbung kann daher zwar ganzjährig erfolgen, eingestellt werden Richter nur zu zwei bestimmten Zeitpunkten im Jahr.
In Bayern ist es die Regel, dass zwischen dem Richteramt und der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit gewechselt wird.