Es finden sich dazu folgende speziellen Informationen:
Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit
In Bayern ist für die Einstellung von Richterinnen und Richtern in die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Die entsprechenden Informationen dazu finden sich daher auf dessen Seiten.
Hinsichtlich der Voraussetzungen, die ein Bewerber erfüllen muss, wird auf das zu beachtende Leistungsprinzip hingewiesen. Deshalb sei für eine Bewerbung eines Juristen Eamina erfoderlich, die im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens im mittleren Bereich der Note „befriedigend“ (mind. 7,5 Punkte) liegen. Auch werden auf persönliche Fähigkeiten, wie Kontaktfreudigkeit, Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit hingewiesen.
Die Bewerbung ist als PDF per E-Mail an bewerbung@stmas.bayern.de zu senden.
Ansprechpartner für Rückfragen ist Herr Hackl (089 / 1261 – 1439).
Es sollen aussagekräftige Bewerbungsunterlagen eingereicht werden mit folgenden Anlagen:
- Kopien der Examenszeugnisse;
- das Abiturzeugnis in Kopie;
- Kopien sämtlicher Stations- und AG-Zeugnisse
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Das Staatsministerium des Innern ist zuständig für die Einstellung von Juristen in der Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die Erwartungen, die an die Bewerber gestellt werden, sind ziemlich konkret genannt. So wird erwartet, dass das zweite Examen mit mindestens 7,50 Punkten bestanden wurde. Daraus ergibt sich, dass auch hier unter Prädikatsexamen das „kleine Prädikat“, also die Note befriedigend gezählt wird. Das Innenministerium weist ebenfalls explizit darauf hin, dass bei Absolventen, die die Zweite Juristische Staatsprüfung in einem anderen Bundesland absolviert haben, eine Notenumrechnung stattfindet. Hierbei wird lediglich die Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen entsprechend den bayerischen Regelungen nachvollzogen.
Ansonsten werden noch allgemein gehaltene Anforderungen aufgelistet; so soll der Bewerber zum Beispiel Verhandlungsgeschick besitzen und kontaktfreudig sein. Näheres kann der Internetseite entnommen werden.
Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sind „möglichst bald nach dem Examen“ an folgende Adresse zu senden:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sachgebiet Z2
Odeonsplatz 3
80539 München
Ansprechpartner: (089 / 2192-4130 oder -4134)
Eine Besonderheit für die Bewerbung bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, dass auch eine E-Mail-Bewerbung möglich ist. Elektronische Bewerbungen sind als Anlage mit Unterschrift an Sachgebiet-Z2@stmi.bayern.de zu senden.
Wenn eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht ist, dann wird um einen ausreichend frankierten Rückumschlag gebeten.
Finanzgerichtsbarkeit
Das für die Finanzgerichtsbarkeit zuständige Ministerium ist das Staatsministerium für Finanzen und für Heimat. Dort finden sich die Informationen.
Als Punktegrenze werden im zweiten Examen mindestens 6,5 Punkte erwartet. Die Einstellungsnote hängt aber von der Zahl der freien Stellen und dem Bewerberinteresse ab. Zudem soll der Bewerber natürlich Interesse am Steuerrecht und unter anderem Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge besitzen. Weitere Infos hinsichtlich der Bewerbung und des Bewerbungsverfahrens finden sich auch in vorbildlicher Weise in einer umfangreichen Broschüre. Auch diese kann man auf der Internetseite abrufen.
Die Bewerbung soll über das Online-Portal erfolgen. Den Link zum Bewerberportal findet man auf der Seite „Karriere in der Finanzverwaltung“. Alternativ kann man die Bewerbungsunterlagen postalisch übersenden:
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Postfach 22 15 55
80505 München.
Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
- ein Lebenslauf;
- eine Ablichtung der Geburtsurkunde;
- eine Ablichtung des Reifezeugnisses;
- Kopie des Zeugnisses der ersten und zweiten Staatsprüfung;
- Bescheinigung über die in der zweiten juristischen Staatsprüfung erreichten Platznummer
- Kopie der Bescheinigung der im 2. Examen erreichten Einzelnoten;
- evtl. Kopien weiterer Nachweise über Zusatzqualifikationen, Schwerbehinderung, Wehr- oder Zivildienst;
- ausgefüllte Vordrucke, die sich im Anhang der Info-Broschüre befinden.
Die Bewerbung sollte spätestens vier Wochen nach Abschluss des aktuellen bayerischen Prüfungstermins (= letzter Tag der mündlichen Prüfung) vorliegen. Bei später eingehenden Bewerbungen kann es dazu kommen, dass diese erst beim nächsten Auswahltermin – sechs Monate später – berücksichtigt werden können.