Die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein (deutsche Staatsbürgerschaft, Einhalten der gesetzlichen Voraussetzungen, …). In fachlicher Hinsicht müssen beide juristischen Staatsprüfungen „in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten“ abgeschlossen sein.
Neben der fachlichen Kompetenz wird im Bewerbungsverfahren selbst dann aber auch auf soziale Kompetenzen, wie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität, Wert gelegt. Einzelheiten können einem PDF-Dokument entnommen werden, in dem das „Profil für das Eingangsamt“ näher beschrieben wird. Zusätzliche Berufserfahrung als zum Beispiel Rechtsanwalt ist von Vorteil.
Einen Untersuchungsauftrag für ein amtsärztliches Zeugnis erhält man nach einem Vorstellungsgespräch. Ein amtliches Führungszeugnis sowie einen Einblick in die Referendar-Personalakten werden direkt vom Ministerium angefordert, darum muss sich der Bewerber nicht kümmern.