In Baden-Württemberg ist das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg für die Einstellung von Richtern auf Probe zuständig. Dementsprechend finden sich dort die sehr strukturiert dargestellten Informationen zur Einstellung von Richtern auf Probe.
Im Durchschnitt stellt das Land Baden-Württemberg jährlich rund 120 neue Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein. Ausdrücklich sind Bewerbungen das ganze Jahr über möglich. Bestimmte Fristen müssen Bewerber daher nicht einhalten. Die Einstellungen erfolgen dann je nach Bedarf und je nachdem, wann eine Stelle frei wird.