Nun ist es also soweit – die erste „eigene“ Zivilakte liegt zum Bearbeiten bereit. Es geht um einen Fall aus dem Kaufrecht. Angefertigt werden soll ein relatonsmäßiges Gutachten und ein PKH-Beschluss.
Aber erst einmal der Reihe nach: Ungefähr am Montag der dritten Woche wurde einem im Einführungslehrgang mitgeteilt, welchem Zivilrichter man zugewiesen worden ist. Ich wurde einer Amtsrichterin zugewiesen. Auch wenn man „sich unverzüglich zum Dienstantritt melden sollte“, habe ich dann noch 3 Tage mit dem Anruf gewartet. Das war auch nicht verkehrt, weil die Richterin meine Ausbildungsakte erst am Mittwoch bekommen hatte. Es wurde also telefonisch ein Termin am Ende des Ausbildungslehrgangs vereinbart…
Das erste Gespräch mit dem Ausbilder dauerte ca. 20 Minuten. Neben einiger Formalien und Tipps wurde kurz besprochen, was mich in den nächsten 4 Monaten erwarten wird:
– Meine Amtsrichterin hat freitags Sitzungstag, d.h. Donnerstag in die Akten einlesen und Freitag dann den Sitzungen beiwohnen. Großzügigerweise darf ich vorne am Richtertisch sitzen; ein Fortschritt gegenüber den zahlreichen Praktika als Jurastudent. Auch wurde einem in Aussicht gestellt, einige Teile des Verfahrens selbst leiten zu dürfen (z.B. Beweisaufnahme).
– Von Donnerstag bis Donnerstag gibt es jeweils eine Akte mit nach Hause, deren Bearbeitung benotet wird. Ich glaube, man muss innerhalb von 4 Monaten 8 Arbeiten abgeben. Ich bin mal gespannt, was die erste Akte mir für ein Ergebnis einbringt. Habe nämlich in der Relation 16 Seiten geschrieben, weil ich es besonders gründlich machen wollte.
Alles in allem ist die Arbeitsbelastung noch nicht zu hoch. Abzüglich des obligatorischen AG-Tags bleiben noch 3 Tage (inkl. Samstag) zum Lernen. Das ist alles gut machbar. Jedenfalls ist der Weg mit einer eigenen Akte nach Hause schon ein tolles Gefühl: Man ist gleichwertiger Mitarbeiter in einem Dezernat! Ein gutes Gefühl nach 5 Jahren Schikane durch „sog. Korrekturassistenten“.