RefNews

Das Blog zum Rechtsreferendariat

KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 14/2025
Donnerstag, der 03.04.2025
     

 / Hessen / Wahlstation

Wahlstation im Arbeitsrecht / Verbandsarbeit

von

In Hessen bestimmt sich der Themenbereich des Aktenvortrags in der mündlichen Prüfung durch die Wahlstation. Da mir Arbeitsrecht ganz sympathisch ist und mir von den prüfungsrelevanten Themen und den möglichen Aufgabenstellungen deutlich überschaubarer erschien, als z.B. allgemeines Zivilrecht oder Wirtschaftsrecht, war meine Wahl schnell getroffen.

Die drei Monate nutze ich, um den Tätigkeitsbereich eines Arbeitgeberverbandes kennen zu lernen.

Arbeitgeberverband

Der Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss verschiedener Unternehmer mit dem Ziel einer gemeinsamen Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat. Sie sind meistens nach Branchen(gruppen) organisiert und sind das Sprachrohr in allen arbeitsmarktspezifischen, sozialen und gesellschaftspolitischen Angelegenheiten der Mitglieder.

Nach dem Selbstverständnis meines Arbeitgeberverbandes ist dieser einerseits der kompetente Partner im Arbeits- und Sozialrecht, bei Betriebsvereinbarungen und (Firmen-)Tarifverträgen und andererseits Informationsquelle für Gesetzesänderungen, sowie Ansprechpartner für Schulungen und die Herstellung von Kontakten. Es geht also um alle Arten von Beratungs- und Dienstleistungen, zu denen bei den Mitgliedsunternehmen im Arbeitsalltag Fragen auftauchen.

Telefondienst / Beratung

Ganz typisch ist, dass permanent das Telefon klingelt und ein Unternehmer bzw. deren Personaler zu einem aktuellen Problem „mal eben“ ein Rechtsrat braucht. Die Fragen sind vielfältig: Kann ich der Mitteilung des Betriebsratsmitglied für einen Tag Freistellung zur Betriebsratsarbeit widersprechen? Muss ich die Schulung für den Betriebsrat wirklich zahlen? Kann ich aus diesem oder jenem Grund eine Kündigung erteilen oder muss ich erst abmahnen? Entspricht die aufgesetzte Abmahnung den rechtlichen Anforderungen? Kann ein entsprechender Arbeitnehmer im Rahmen der vertraglichen Versetzungsklausel im Ausland eingesetzt werden? Welche Arbeitnehmer sind in eine Sozialauswahl einzubeziehen? Die Fragen sind sehr unterschiedlich und breit gefächert. Nicht immer können sie ganz spontan am Telefon beantwortet werden, aber dann ist es natürlich auch möglich, nach entsprechender Recherche später zurück zu rufen und Handlungstipps abzugeben.

Schreibtischarbeit

Ein Teil der Arbeit ist natürlich auch klassische Schreibtischarbeit. Ein häufig auftauchendes Problem war in den letzten Wochen zum Beispiel, dass der Betriebsrat eines Unternehmens die erforderliche Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers verweigert. Der Arbeitgeber stellt meistens jedoch nicht grundlos neue Leute ein, sondern weil es die aktuelle Auftragslage erfordert und ein erhöhter Personalbedarf vorhanden ist, der eben meistens auch dringend gebraucht wird, sodass häufig der Arbeitnehmer dennoch vorläufig zur Arbeit bestellt wird. Da die Verweigerung der Zustimmung grundsätzlich nur aus den im Gesetz abschließend genannten Gründen erfolgen kann und dies oft nicht entsprechend begründet dargelegt wird, kann in diesen Fällen dann ein Zustimmungsersetzungsantrag beim Arbeitsgericht gestellt werden. Dies durfte ich bereits zwei mal machen.

Ansonsten gehören rechtliche Recherchen dazu, ebenso wie die Vorbereitung und Einladung zu Arbeits- und Besprechungskreisen. Das Erstellen eines Newsletters zu aktuellen Entwicklungen, neuen Urteilen oder branchenrelevanten Ereignissen…

Arbeitskreise / Besprechungskreise

Der Verband bietet für Mitglieder in regelmäßigen Abständen Arbeitskreise zu bestimmten Themen an. Hier werden entweder aktuelle Themen besprochen – zuletzt z. B. die zu erwartenden Auswirkungen des neuen Mindestlohngesetzes, damit einhergehende Probleme, die sich manchen Arbeitgebern bereits jetzt stellen – wie etwa bei Abschluss von Praktikantenverträgen, mit Einsatzzeiten über den Jahreswechsel hinweg und die Ungewissheit, ob überhaupt und für welchen Zeitraum sie dem Praktikanten dann Mindestlohn zahlen müssen.

Außerdem wird bei diesen Runden aktuelle Rechtsprechung vorgestellt, die für die teilnehmenden Personaler der Betriebe irgendwie relevant sein könnte. Wobei es hier weniger um die Darstellung der juristischen Argumentation geht, sondern eher um die Auswirkungen der Entscheidung auf die Praxis. Es wird dann also versucht Tipps zu geben, wie in konkreten Situationen Arbeitnehmern gegenüber reagiert werden, oder ob aufgrund der Entscheidung vielleicht der Wortlaut von Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelungen überprüft und nachgebessert werden sollte.

Manchmal werden auch externe Referenten eingeladen, die über bestimmte Themenkomplexe berichten. Die Teilnehmer sind zumeist regelmäßig dabei und haben oft auch Themen aus ihrem eigenen Unternehmen, die sie spontan einbringen oder als abstraktes Thema für eine nächste Sitzung vorschlagen.

Diese Besprechungskreise finden an verschiedenen Orten („vor der Haustür der Mitgliedsunternehmen“) statt – meistens in lockerer und gemütlicher Atmosphäre in irgendeinem Konferenzraum mit Getränken und Plätzchen.

Besuch der Mitgliedsunternehmen

Bei individuell auftauchenden Problemen und Fragen bei Mitgliedsunternehmen, werden diese vor Ort besucht, sodass anhand der entsprechenden Unterlagen, Personalakten und Co. vor Ort eine Beratung durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere bei größeren Umstrukturierungen sinnvoll. Letzte Woche waren wir zum Beispiel bei einem Unternehmen, um uns über die Einführung einer Leistungsbeurteilung zu unterhalten und Rahmenbedingungen und Möglichkeiten auszuloten. Dazu machten wir auch eine kleine Betriebsbesichtigung und wurden fachkundig auf die Unterschiede der Arbeitsplätze und die daraus resultierenden Probleme bei einer Leistungsbeurteilung bzw. für einen Leistungsvergleich hingewiesen. Ich fand es sehr spannend zu sehen, wie dort gearbeitet wird und die Praxis aussieht und wo die Probleme bei der Umsetzung von Tarifvertragsregelungen in Einzelfällen liegen können.

Sonstige Aufgaben

Es gehören aber auch so gar nicht juristische Aufgaben zum Tätigkeitsgebiet eines Verbandsjuristen, wie z.B. die Planung und Organisation von Tagungen. Wir besichtigten mehrfach den Ort des Geschehens, um festzulegen, wo die Besucher entlang laufen sollen, wie die Tische und die Bühne aufgebaut werden, wie viele Stehtische und was für Catering gebraucht wird, wo Verbands- und Mitgliederwerbung angebracht werden soll, welche Ausschilderung nötig ist, etc.

Insgesamt muss ich sagen, ist es im Vergleich zu meinen bisherigen Stationen eine ganz andere Art der juristischen Arbeit, bei der permanenter Kontakt mit den Mitgliedsunternehmen im Vordergrund steht. Hauptsächliche ist der Verbandsjurist Dienstleister, auf den die Unternehmer zukommen und sich möglichst schnell eine Klärung von ihren Spezialproblemen erhoffen, sodass sich häufig erst morgens ergibt, was genau am jeweiligen Tag konkret zu bearbeiten ist. Auf der anderen Seite stehen viele Informations- und Beratungsleistungen, die allen Mitgliedsunternehmen angeboten werden und als Serviceleistung und Kontaktpflege dienen. Die Arbeit ist so sehr abwechslungsreich, macht mir großen Spaß und eröffnet mir Einblicke in eine ganz neue, mir bisher völlig fremde Branche und die (Alltags-)Probleme bei der Umsetzung von arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen insbesondere bei kleineren Unternehmen.

Der Artikel wurde am 7. Oktober 2014 von veröffentlicht. Melli war Referendarin in Hessen.