Die Referendare am OLG Karlsruhe haben auf ihrer Facebook-Seite auf eine kommende Änderung der JAPrO hingewiesen: Zukünftig kann man die Wahlstation frei wählen und muss diese nicht im Bereich des gewählten Schwerpunkts absolvieren. Der Schwerpunkt wird also von der Wahlstation entkoppelt.
Auch wenn die Umsetzung in der JAPrO noch dauern wird, soll die Entkopplung laut Angaben der Referendare am OLG Karlsruhe via „Verwaltungspraxis“ ab sofort gelten.
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