Wie wir ausführlich in den RefNews berichteten, wurde in Thüringen das Gehalt der Rechtsreferendare gekürzt. Zudem wurde aus dem Beamtenverhältnis nun – wie auch in den anderen Ländern – ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis.
Eine „Kleine Anfrage“ im Thüringischen Landtag zeigt nun die Konsequenzen dieser Maßnahmen. So sind die Einstellungen im Jahr 2016 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurück gegangen:
2008: 89 Einstellungen
2009: 99 Einstellungen
2010: 135 Einstellungen
2011: 102 Einstellungen
2012: 101 Einstellungen
2013: 128 Einstellungen
2014: 77 Einstellungen
2015: 82 Einstellungen
2016: 52 Einstellungen (voraussichtlich!)
Ein Grund hierfür dürfte sicherlich das geringere Gehalt der Referendare sein, das im Jahr 2016 auf 1.100 € brutto gesenkt wurde. Die Senkung wird darüber hinaus in Thüringen dadurch verschärft, dass der Gesetzgeber – anders als in wohl allen anderen Ländern – keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in das Änderungsgesetz aufgenommen hat! So werden bei einem unverheirateten kinderlosen Rechtsreferendar monatlich circa 114 Euro Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Das ergibt dann eine überschaubare Netto-Unterhaltsbeihilfe von gerade einmal 860 Euro pro Monat.
Ob sich das Land im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung mit dieser Reform einen Gefallen getan hat, ist doch sehr zweifelhaft. Was aber zweifellos erreicht wurde, ist eine hohe Entlastung des Landeshaushalts.