Im Forum „Zur letzten Instanz“ wurde die Frage gestellt, ob es eine Frist gibt, bis wann man sich nach Bestehen des 1. Examens für einen Referendarplatz beworben haben muss, oder ob zwischen 1. Examen und Referendariat auch viele Jahre liegen können.
Die Antwort darauf scheint landesabhängig zu sein. Während wir im JAG des Landes NRW keine Frist entdecken konnten, gibt es aber zumindest in Baden-Württemberg und Thüringen entsprechende Regelungen.
§ 5 Abs. 2 JAG des Landes Baden-Württemberg lautet:
Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist abzulehnen, wenn der Bewerber für den Vorbereitungsdienst ungeeignet oder, insbesondere wegen eines Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens, für den Erwerb der Befähigung zum Richteramt nicht würdig ist. Die Aufnahme soll abgelehnt werden, wenn der Bewerber diese erst für einen Zeitpunkt nach Ablauf von vier Jahren seit Ablegung der Ersten juristischen Prüfung beantragt, wenn er aus einem früher begonnenen Vorbereitungsdienst vorzeitig entlassen worden ist oder wenn er seine Übernahme aus dem Vorbereitungsdienst eines anderen Bundeslandes beantragt und hierfür jeweils ein wichtiger Grund nicht vorliegt.
Und § 33 Abs. VI Nr. 1 der ThürJAPO lautet:
Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst soll versagt werden, wenn die Ablegung der ersten Prüfung länger als vier Jahre zurückliegt, es sei denn, dass im Hinblick auf die zwischenzeitliche Tätigkeit des Bewerbers noch ein hinreichend enger Zusammenhang zwischen dem Rechtsstudium und der Ausbildung im Vorbereitungsdienst besteht.
Zwar handelt es sich bei diesen Regelungen um Soll-Vorschriften. Bewirbt man sich aber in Baden-Württemberg oder Thüringen um einen Referendarplatz und liegt das 1. Examen mehr als 4 Jahre zurück, muss man mit einer Ablehnung rechnen, wenn kein wichtiger Grund für diesen Zeitraum vorgebracht werden kann oder kein enger Zusammenhang zwischen Studium und Referendariat besteht.
Sofern jemand der Leser weiß, ob es entsprechende Regelungen auch für andere Bundesländer gibt, sind wir für einen Hinweis bei den Kommentaren zum Artikel dankbar!