Wir haben unsere Infoseiten zum Rechtsreferendariat aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht. In dieser Aktualisierungsrunde hat sich allerdings relativ wenig getan. Insbesondere die Wartezeiten auf einen Referendarplatz sowie die Gehälter sind in den meisten Ländern unverändert geblieben.
Freuen können sich aber zumindest die (zukünftigen) Rechtsreferendare in Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In diesen Bundesländern stieg die Unterhaltsbeihilfe – wenigstens etwas – zum 01.03.2010.
Bayern
In Bayern erhalten Referendare zukünftig 1046,52 Euro (vormals: 1034,11 Euro). Man darf aber gar nicht darüber nachdenken, was von der sagenhaften Erhöhung von 12,40 Euro nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich übrig bleibt 😉
Zudem wurde der Familienzuschlag auf 113,04 Euro (vormals: 111,70 Euro) und die vermögenswirksamen Leistungen auf 6,65 Euro angehoben.
Rheinland-Pfalz
Die Referendare in Rheinland-Pfalz können sich über eine Gehaltssteigerung von 12,17 Euro brutto freuen. Die Unterhaltsbeihilfe stieg auf 1026,27 Euro. Vermögenswirksame Leistungen werden in Rheinland-Pfalz anders als in Bayern nicht gezahlt.
Thüringen
Schließlich stieg auch das Gehalt in Thüringen, in dem die Referendare noch als Beamte auf Widerruf eingestellt werden. Hier erhalten die Referendare seit dem 01.03. nun 1197,37 Euro. Thüringen bleibt damit überraschenderweise Spitzenreiter, was die Entlohnung der Juristen im Vorbereitungsdienst angeht!
Übersicht über die Höhe der Unterhaltsbeihilfen
Über die Höhe der Unterhaltsbeihilfen der anderen Länder kannst Du Dich ausführlich auf den oben verlinkten Seiten informieren. Einen kurzen Überblick gibt Dir die Grafik zu den Gehältern der Referendare in Deutschland.