Wenn ein Beamtenbund die Kürzung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare rügt, ist bereits klar, dass es sich um eine Meldung aus Thüringen handelt. Denn nur in diesem Bundesland werden Rechtsreferendare (noch) als Beamte auf Widerruf ernannt.
Das ändert sich aber demnächst (wie wir bereits in den RefNews berichteten), denn die Landesregierung möchte Geld sparen. Zukünftig werden auch die Thüringer Referendare in einem öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis angestellt. Damit einher geht eine deutliche Kürzung der Unterhaltsbeihilfe.
Vergleicht man die zukünftige Ausgestaltung mit den Regelungen und Beihilfen in den anderen 15 Bundesländern, ist hieran zunächst einmal nichts auszusetzen. Vielmehr war die bisherige Vergütung der Thüringer Referendare deutlich höher als im Rest der Bundesrepublik. Da ist es zwar nicht schön, dass die Thüringer Referendare zukünftig genauso schlecht bezahlt werden, wie die Referendare in den anderen Ländern. In jedem Fall bleibt ein Gehalt, mit dem alle anderen Referendare auch auskommen bzw. auskommen müssen.
Was aber eine wirkliche Verschlechterung darstellt, ist der Umstand, dass die Landesregierung plant, auch keinen Familienzuschlag mehr zu zahlen. Denn einen solchen Familienzuschlag gibt es immerhin in 14 der weiteren Länder. Neben Hamburg wird zukünftig also auch Thüringen den Referendaren diesen Zuschlag verwehren.
Dies kritisiert auch der Beamtenbund. Laut der Thüringischen Landeszeitung ist der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Helmut Liebermann, entsetzt über die geplanten Änderungen:
„Wer hätte gedacht, dass ein solches Gesetz von einer Koalition verabschiedet wird, die vorgibt, sich für soziale Gerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und ein attraktives Thüringen einzusetzen?“
Wirkung wird die Kritik des Beamtenbunds nicht mehr haben. Das Gesetz zur Einsparung von Geldern auf dem Rücken der Referendare ist bereits durch die Landesregierung durchgewunken worden.