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  Ausgabe 01/2025
Samstag, der 04.01.2025
     

 / Baden-Württemberg / Verwaltungsstation

Verwaltungsstation am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

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Nach etwas längerer Zeit gibt es von mir auch wieder etwas zu hören. Zur Anwaltsstation kann ich mich relativ kurz fassen, ich hatte mich für eine größere Kanzlei in Frankfurt entschieden. Diesbezüglich kann ich mir aber viele Worte sparen. Es war trotz der manchmal langen Arbeitstage doch sehr interessant und gab mir viele Einblicke. Sollte man ansatzweise dort eine späteren Karriere in Betracht ziehen, kann ich nur empfehlen, die Anwaltsstation dort zu verbringen. So kann man schauen, ob es wirklich das Richtige für einen ist. Die Pendelei war wohl das nervigste an allem und macht einen langen Tag noch länger. Aber die Kaffeemaschine war der absolute Wahnsinn!

In der Verwaltungsstation bin ich am VGH gelandet. Im ersten Moment war ich ein wenig ernüchtert, ich hatte eigentlich als Erstwunsch die Stadt Mannheim angegeben, weil ich mir dort weniger umfangreiche Akten erhoffte. Neben mir erwischte es noch drei andere, wovon einer den VGH auch als Erstwunsch angab. Deswegen ein kleiner Tipp an Referendare aus Mannheim / Heidelberg: Diejenigen aus  unserer AG, welche ausschließlich als Erstwunsch die Stadt Mannheim (oder etwas anderes) angegeben haben, haben ihre Zuweisung auch bekommen. Die drei Referendare (inklusive mir) die als Zweitwunsch den VGH angegeben haben, wurden dem VGH zugewiesen. Man fährt wohl besser keinen Zweitwunsch anzugeben bzw. zumindest nicht den VGH. Dies liegt wohl an der Tatsache, dass nicht viele den VGH als Wunsch angeben und sie daher die Leute hinschicken, die ihn zumindest als (Zweit-) Wunsch angegeben haben.

Die Akten sind in der Tat mitunter sehr umfangreich, wenngleich auch oft sehr interessant. Aber die Akten sind in der Regel nicht in 1-2 Tagen zu bearbeiten (sofern man von ca. 8 Stunden am Tag ausgeht). Das ist im Hinblick auf die Examensvorbereitung natürlich nicht optimal, aber oft muss man sich in die Themen einarbeiten. Man kennt gegebenenfalls zwar die Grundzüge aber nicht die Probleme in dieser Tiefe. Zudem kommt manchmal das Problem der ungeklärten Rechtslage. Wenn die Rechtslage eindeutig wäre, würde man sich ja vielleicht auch nicht streiten. Ich musste mich zum Beispiel mit der Frage beschäftigen, ob eine Verbundssatzung die auch den Übergang von Grundstücken regelt notariell beurkundet werden muss (iSd § 311 BGB). Ich habe mich dann für eine Lösung entschieden und mir wurde anschließend eröffnet meine Vorgängerin hat sich für die andere Auffassung entschieden (der Fall liegt also schon länger rum :D). Zumindest kann der VGH jetzt zwischen beiden Auffassungen wählen…

Der Artikel wurde am 23. Juni 2014 von veröffentlicht. Christopher war Referendar am LG Mannheim in Baden-Württemberg.