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  Ausgabe 03/2025
Mittwoch, der 15.01.2025
     

 / Verwaltungsstation

Abschluss der Strafstation und Start in die Verwaltungsstation

von

Die Strafstation bei der Staatsanwaltschaft ist mittlerweile zu Ende gegangen und die Verwaltungsstation hat begonnen. Zum Ende der Strafstation haben wir in der Arbeitsgemeinschaft mit unserem AG-Leiter Aktenvorträge geübt, die auch bewertet wurden. Insgesamt empfand ich diese Übungsmöglichkeit trotz des damit doch auch verbundenen Prüfungsdrucks als gut. Denn je häufiger man einen solchen Vortrag hält, umso mehr wird es zur Routine.

Zudem ist man dann nicht (oder jedenfalls nicht wegen der Begleitumstände) nervös. Sehr zutreffend, wie ich finde, haben das Jäckel/Schneider in Ihrem Büchlein „Der strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“ formuliert: „Je vertrauter eine Situation ist und je öfter sie sich wiederholt hat, desto selbstsicherer reagiert man darauf.“ (S. 5).

Die Aufgabenstellung für den jeweiligen Aktenvortrag erhielten die jeweils Vortragenden eine Stunde vor dem Beginn der Arbeitsgemeinschaft. Innerhalb dieser Stunde gilt es, den Akteninhalt und die Aufgabenstellung (häufig Beratung aus Anwaltssicht) zu erfassen, einen Sachverhalt (Einführung in den Akteninhalt mit allen wesentlichen Elementen für die rechtliche Würdigung) und anschlieβend ein Vorschlag betreffend das weitere Vorgehen zu machen, auf den die rechtliche Würdigung folgt. Auch hier empfiehlt es sich bereits vorab einen ungefähren Zeitplan im Kopf zu haben und natürlich mit dem Lesen der Aufgabenstellung anzufangen, um unnötige Zeit- und Denkkapazitäten während des ersten Lesens zu verschwenden. Hilfreich ist es auch, sich daheim schon mal die Eingangssätze zu den jeweiligen Gliederungspunkten des Aktenvortrags zu überlegen, so dass das ohne groβes Nachdenken von der Hand geht. Ich hatte mir zudem nur Stichworte notiert und im Stile einer Lösungsskizze für die Prüfung im ersten Examen die Tatbestandsmerkmale mit plus und minus gekennzeichnet  und lediglich bei Problempunkten ein, zwei Gedanken mehr formuliert.

Es wird zudem empfohlen nicht mehr als drei Blätter Papier mit in den Aktenvortrag zu nehmen. Diese Richtempfehlung fand ich gut, es wird ohnehin viel wert auf eine möglichst freie Darstellung mit lediglich gelegentlichen Blicken auf die Notizen gewünscht. Für den Vortrag hatte ich mir noch meinen Funkwecker von zu Hause mitgebracht, um die Zeit im Auge zu  behalten.

Dann geht es auch schon los, ich habe meinen Vortrag damit eingeleitet, allen erstmal einen guten Morgen zu wünschen, das entspannt einen selbst auch ein klein wenig, wenn die ersten Worte raus sind 🙂 Zeitlich sollte der Schwerpunkt auf der rechtlichen Würdigung liegen, wobei der Sachverhalt auch alle Elemente enthalten muss, die für die spätere rechtliche Würdigung benötigt werden.

Inhaltlich werden Euch keine ungemein schwierigen Fragestellungen erwarten, denn dafür ist die Bearbeitungszeit viel zu kurz. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, in der Kürze der Zeit einen brauchbaren Vortrag zusammen zu zimmern. Bei uns wurde auch darauf geachtet, wie wir den Aktenvortrag präsentieren, also ob wir stockend oder schnell redeten, uns verhaspelten oder sprunghaft Argumente und Tatbestandselemente vortrugen. Hier war es dem Prüfer sehr wichtig, dass man den sogenannten „roten Faden“ behalten hat (also am besten nicht während des Vortrags die eigene Lösung komplett umwerfen und eine neue, improvisierte vortragen….).

Mir hat es geholfen vor dem eigenen Vortrag bereits drei oder vier Aktenvorträge gehört zu haben. Man kann dann nämlich beobachten, was gut ist (und dies übernehmen), gleichzeitig sieht man aber auch Dinge, die man selbst wohl auch macht, die aber abzustellen sind (wie ein häufiges „ähm“, nervöses Rumspielen mit dem Kuli, hin-und herwackeln mit dem Stuhl, bloβes Ablesen vom Blatt bzw. fehlender Augenkontakt mit den Zuhörern, zu schnell oder langsames Reden, Körperhaltung, usw.). Letztlich ist dann aber alles gar nicht so schlimm, man kennt ja die AG-Kollegen und auch den AG-Leiter als Prüfer. Deswegen fand ich die Übungsmöglichkeit des Aktenvortrags gut und würde mich auch wieder freiwillig dafür melden.

Ganz zum Abschluβ der Station durften wir noch bei der Polizei bei einer Schicht mit auf die Streifenfahrt gehen. Das war auch ein interessanter und spannender Eindruck. Die Polizisten waren alle sehr nett und haben uns viel aus ihrem Alltag gezeigt. Es war auch eindrücklich zu sehen, wie plötzlich auftretende Situationen (bspw. bei einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen) durch die Beamten geklärt wurden. Wir bekamen auch mit, unter welchem Zeitdruck die Beamten manchmal noch einen Bericht oder eine Anzeige schreiben müssen.

Kaum war der letzte Tag in der Strafstation mit der Verabschiedung vom AG-Leiter und unseren jeweiligen Ausbildern vorbei, begann auch schon die Verwaltungsstation. Wir erhielten hier von unserem neuen AG-Leiter die Ablaufpläne sowie bereits die Klausurentermine in der Arbeitsgemeinschaft. Spannend war es auch, wo die Kollegen alle in die Verwaltungsstation hingingen. Viele wurden in der Verwaltung der Stadt, im städtischen Rechtsamt oder in der Verwaltung des Landkreises eingesetzt, es gibt auch ungewöhnliche Verwendungsmöglichkeiten wie beispielsweise bei See- und Schifffahrtsamt, im Ministerium und natürlich die Möglichkeit an die Verwaltungshochschule nach Speyer zu gehen.

Bei uns lag der Fokus zunächst auf der verdichteten Eingangsphase, da das Verwaltungsrecht nun doch schon eine Weile zurückliegt und auch der besondere Teil einige ungewohnte Fallgestaltungen beinhaltet. In Niedersachsen gilt es zu beachten, dass zum  Jahreswechsel das AGVwGO im neuen JustizG aufgeht. Dadurch ändern sich vor allem die Nummerierungen. Beispielsweise ist der für das Widerspruchsverfahren relevante § 8a AGVwGO nunmehr in § 80 JustizG geregelt. Sobald die Eingangsphase abgeschlossen ist, geht es dann an die Ausbildungsplätze und in den „normalen“ AG-Betrieb.

Ich melde mich wieder, wenn es soweit ist und berichte Euch! Bis dahin!

Der Artikel wurde am 4. Februar 2015 von veröffentlicht. Alexander war Referendar beim OLG Oldenburg.