RefNews

Das Blog zum Rechtsreferendariat

KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 14/2025
Donnerstag, der 03.04.2025
     

 / Strafrechtsstation

Referendariat in OWL (13) – Sitzungsvertretung Teil 1

von

Am Anfang der StA-Station war ich – zugegebenermaßen – nervös, was die Frage der Sitzungsvertretung anging. Jeden Mittwoch kommt der Sitzungsplan per Email und zunächst hoffte ich inständig (1) nicht drauf zustehen und (2) nur am AG in der Stammdienststelle, nicht in einem weit entfernten AG, draufzustehen. In der 3. Woche der StA-Station war ich noch nicht dran (andere Kollegen schon) und in der 4. + 5. Woche war es dann soweit. Zum Glück am Ort der Stammdienststelle und nicht im entlegensten Mini-Amtsgericht. Also denn Ausbilder anrufen, Handakten abholen und erstmal die Fälle durchdenken. 2 Tage später wurden die Akten mit dem Ausbilder abgesprochen, die Robe aus der Geschäftsstelle geholt und kurz der Richter der Hauptverhandlung aufgesucht. Dann war Alles für den Tag der Sitzungsvertretung angerichtet:

Erste Sitzungsvertretung

Nun, es war die erste Sitzungsvertretung. Es gab Erwachsenenstrafrecht, also Btm, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Urheberstrafrecht (!). Das Programm war besonders fordernd, weil in 5 von 8 Fällen auch Anwälte da waren und man dadurch offensichtlich mehr gefordert wird. Die Sitzung war von mir im Vorfeld schlecht vorbereitet, weil ich die Einstellungsmöglichkeiten mit dem Ausbilder nicht genau vorerörtert hatte. Prompt wollten die Anwälte Einstellungen nach §§ 153a, 154 StPO erreichen und der Herr Referendar durfte telefonieren gehen. Das Handwerkliche klappte dagegen gut: Anklageschrift verlesen und Plädoyer halten, wobei mir der Richter im Herausgehen steckte, ich würde recht lange reden (!!). Dennoch ging ich mit gemischten Gefühlen zu meinem Ausbilder zurück: In der letzten Sache musste ich auf Freispruch plädieren, weil der vermeintliche Betrüger – ein Handwerker – zum Zeitpunkt der Bestellung ein sattes Plus auf seinem Konto hatte. Zudem war eine andere Tat in dubio proreo freigesprochen worden (a.A. ich), obgleich ich die Glaubwürdigkeit des einzigen Belastungszeugen im Plädoyer noch betont hatte. Als der Richter für die Abfassung der Urteilsgründe nur ne gute Minute brauchte, war mir das auch schon klar. Anschließend wurden die Verfahren noch mit dem Ausbilder durchgesprochen und um 17:00 Uhr war ich dann auch fertig. Das war ein 8-Stunden-Tag.

Zweite Sitzungsvertretung

Ein Unterschied wie Licht und Schatten zur ersten Sitzungsvertretung. Zwar fast genauso viele Sachen zu verhandeln. Aber an diesem Tag spielten die Angeklagten mit.  Nur ein Angeklagter war anwaltlich vertreten. Beweisaufnahmen waren nicht erforderlich (obgleich teilweise >5 Zeugen geladen), was zwangsläufig Pausen und damit eine entspannte Vorbereitung ermöglichte. Einmal hätte ich fast einen Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO beantragen können. Doch der Angeklagte kam mit 10 Minuten Verspätung doch noch. Ein anderer Angeklagter kam nicht, sodass ich das schöne Strafbefehlsformular rausholen und meinen ersten antragsgemäßen Strafbefehl verfügen durfte. Dementsprechend war ich um 13:00 Uhr schon aus dem Gericht und um 15:00 Uhr  beim Staatsanwalt heraus. Und das Beste: Ich musste keinmal telefonieren!!

Der nächsten Sitzungsvertretung sehe ich nun ganz entspannt entgegen.

Der Artikel wurde am 18. September 2010 von veröffentlicht. Kai hat sein Referendariat in NRW gemacht.