Die Strafrechtsstation ist bei Referendaren geliebt und gefürchtet zu gleich: Denn im Unterschied zu der Tätigkeit im Zivilgericht und in der Verwaltungsstation ist man nicht bloß vorgebildeter Zuschauer eines Rechtsstreits. Man ist als Sitzungsvertreter der StA plötzlich ein wichtiger Teil der Hauptverhandlung , an dem z.B. bei Einstellungen (§§ 153 ff. StPO) kein Weg vorbei geht. Man dürfte nun meinen, dass die Einführungs-AG auf die Sitzung gut vorbereitet. Schließlich steht man in traditionell schwarzer Robe im Blickpunkt der (Gerichts-)Öffentlichkeit.
Tatsächlich ist die Strafrecht I – AG mit 5 Tagen a 4 Stunden (= 20 Stunden) sehr knapp bemessen. Neben Klausur- und Verfügungstechnik und typischen StPO-Themen bleiben höchstens 3 Stunden, die der Sitzungsvorbereitung und der Sitzung selbst gewidmet sind. Die 3 Stunden befassen sich dann recht theoretisch mit Ablauf der Sitzung, Vorlesen der Anklageschrift bzw. Strafbefehl und dem Plädoyer. Praktische Übung (z.B. durch simulierte Sitzungen etc.) gibt es – im Gegensatz zu anderen Bundesländern mit einem 3wöchigen Einführungslehrgang – nicht. Die Generalprobe vor dem ersten Auftritt als Sitzungsvertreter muss daher systembedingt ausfallen. Letztlich kann man sich nur freuen, dass man Sitzungsvertreter vor einem kleinen Amtsgericht in der westfälischen Provinz ist. Dort sind (hoffentlich) die Anwälte verständnisvoll und die Richter hilfsbereit 😉
Die Sitzung letzte Woche lief dann auch trotz aller Nervosität gut. Da ich nächste Woche auch wieder mit Sitzungsdienst „dran“ bin, werde ich dann mal einen zusammenhängenden Artikel über den Sitzungsdienst schreiben!