Die Zivilstation ist nichts gegenüber der Strafstation. Das merkt man schon deutlich nach 2 Wochen (!!!). Zivilstation scheint mir Referendariat „light“ zu sein. Die Zivil-AGs I + II waren recht locker; die Stoffvermittlung erfolgte deutlich ohne Stress. Der Anders/Gehle wurde im gemächlichen Trott in den 5 Monaten besprochen. Es blieb viel Zeit für das Vorbereiten von Vorträgen, eine 30 minütige Frühstückspause und fast immer waren wir schon vor 1 wieder auf dem Weg nach Hause. Daran konnte man sich gewöhnen.
Der Einführungslehrgang für die Tätigkeit bei der StA war das genaue Gegenteil. Innerhalb von 5 Unterrichtstagen (zum Glück über 2 Wochen) wurde viel Formalkram „durchgeprügelt“. Die Pause wurde auf 15 Minuten reduziert und einmal mussten wir sogar 5 Stunden sitzen (d.h. eine Stunde nachsitzen), um das Thema Abschlussverfügung der StA noch zu behandeln. Zusätzlich gab es jeweils nen Packen Hausaufgaben: (1) einen ausgesonderten Examensfall zur nächsten Stunde halbschriftlich vorbereiten, d.h. A-Gutachten, B-Gutachten, Abschlussverfügung und Anklageschrift, (2) Kurzfälle zu Einstellung oder Anklageschrift etc. lösen, (3) bestimmte Teilbereiche im Meyer-Goßner nachlesen. Zusätzlich sollte man sich natürlich auch Sitzungen anschauen, damit man für seinen eigenen Sitzungsdienst einen ersten Eindruck vom Ganzen gewinnt.
Zumindest die ersten beiden Wochen waren recht heftig. Hätte ich einen Nebenjob gehabt, hätte ich wohl nicht gewusst, wie ich das in der Zeit hätte alles schaffen sollen. Die Mentalität bei der StA ist halt eine andere. Während bei der Zivilstation der Urlaub des Ausbildungsrichters auch immer eigener Urlaub war, gibt es bei der StA für diese Zeit einen Vertreter. Diesen muss man dann umgehend anrufen und sich von diesem neues Aktenmaterial geben lassen. Erfreulicherweise ist mein Vertreter durchaus hilfsbereit beim ersten Kontakt gewesen. Ich denke mal, dass Fördern und Fordern in diesem Teil des Referendariats eine große Rolle spielen.
Gerüchten zufolge sind wir auch übernächste Woche mit Sitzungsvertretung „dran“. Es gibt also (nur) rund 3 Wochen „Schonfrist“ bei der StA: Danach darf man sich seine Robe in der Geschäftsstelle abholen und die Anklage vertreten. Der Ausbildungsrichter eines Ref-Kollegen meinte: “ Wenn sie zur StA kommen, wird auch mal endlich richtig gearbeitet“. Soweit ich das bis jetzt sehe, spricht Vieles für die Richtigkeit dieser Aussage. Spätestens ab der Strafstation ist das Jura-Studium „Geschichte“ und beginnt der Arbeitsalltag!