Allein die Tatsache, dass schon nach 5-monatigem Referendariat die erste Sitzungsvertretung des Staatsanwalts vor der Tür steht, versetzt sicherlich eine Vielzahl von Referendaren in Unruhe und Aufregung.
Dies allein nicht genug – immer wieder liest man auch in der lokalen Presse über pressetaugliche Verhandlungen und wenn nun gerade mal ein Referendar für die Staatsanwaltschaft auftritt, wird dieser in der Berichterstattung natürlich nicht ausgespart:
In Freiburg wurde der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz verhandelt, dem Autor des Artikels hierüber ist der Referendar zumindest aufgefallen: „Die Staatsanwaltschaft schickte als Sitzungsvertretung einen Rechtsreferendar, der sich mit Fragen zurückhielt.“
Auf den Seiten der Südwest Presse findet sich ein Artikel über einen Prozess vor dem Münsinger Amtsgericht, hier ging es um die Eskalationen rund um verlorene Automatenspiele. Der Rechtsreferendar, der hier die Sitzungsvertretung übernahm, wurde sogar namentlich erwähnt: „So lautete der Vorwurf in der von Rechtsreferendar Andreas Dörr verlesenen Anklageschrift…“ und sogar in einem weiteren Artikel ist von diesem Rechtsreferendaren zu lesen: „Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Rechtsreferendar Alexander Dörr, sah den in der Anklage erhobenen Vorwurf der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung nach der Beweisaufnahme als bestätigt…“
Wir schlussfolgern also, dass man am AG Münsingen sehr oft mit der Sitzungsvertretung betraut wird und die örtliche Presse Schwierigkeiten mit Vornamen hat (Andreas-Alexander!??!)! 🙂