Der Krawattenstreit ist neu entbrannt! Wie schon vor gut zwei Jahren, hat nun ein Münchner Richter einen Verteidiger, der ohne Krawatte im Saal erschienen war, aus dem Gerichtssaal verwiesen. Der Anwalt hatte die schwarze Robe über sein weißes Hemd angezogen, aber auf die weiße Krawatte verzichtet. Der Richter gab daraufhin dem Verteidiger eine Minute Zeit, „um sich in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen“. Doch der Anwalt weigerte sich.
So zum Beispiel berichtet der Münchner Merkur über das sich entwickelnde Wortgefecht zwischen Richter und Verteidiger:
Richter: „Die Krawatte gehört dazu.“
Anwalt: „Nein.“
Richter: „Ohne Krawatte sind Sie nicht anwesend.“
Anschließend wurde die Verhandlung auf einen neuen Termin verschoben. Sicherlich eine skurrile Situation für den Angeklagten!
Die RAK München hat sich (natürlich) auf die Seite des Verteidigers geschlagen. Eine Krawatte gehöre nicht zwingend zur Berufkleidung der Anwälte. Jedenfalls reiche eine fehlende Krawatte nicht dazu, einen Anwalt als nicht anwesend anzusehen.
Also merke: Als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft stets mit Krawatte erscheinen! Nicht dass man an einen Hardliner gerät und des Saales verwiesen wird 🙂 Weiße Krawatten gibt es übrigens günstig bei uns im Shop!