Meistens findet man im Netz – so wie auch hier im RefBlog – nur Erfahrungen und Meinungen von Rechtsreferendaren im Hinblick auf ihre Ausbilder. Interessant ist es aber auch zu erfahren, was Anwälte über die Tätigkeit der Rechtsreferendare in der Stationsausbildung und insbesondere über das Auftreten der Referendare als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft denken. Der Frankfurter Strafverteidiger Wolfgang Reich hat sich im Interview mit Justament genau dazu geäußert. Zu seinen Erfahrungen als Ausbilder von Referendaren, die in der Anwalts- oder Wahlstation bei ihm waren:
Oft hatte ich den Eindruck, dass völlig falsche Vorstellungen von der Tätigkeit des Verteidigers bestehen. So muss ich immer wieder darauf hinweisen, dass der Verteidiger keineswegs für seinen Mandanten lügen darf. Der einzige Mensch, der in einer Hauptverhandlung lügen darf, ist der Angeklagte selbst. Für den Verteidiger gilt hingegen: 1.: Alles, was der Verteidiger sagt, muss wahr sein. Und 2.: Nicht alles, was der Verteidiger weiß, darf er auch sagen. Hierbei die richtige Entscheidung zu treffen, ist oft schwierig. Schlägt doch jederzeit das Damoklesschwert der Strafvereitelung über dem Strafverteidiger.
Und auf die Frage, welche Eindrücke er von ReferendarInnen habe, die als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auftreten, antwortet RA Reich:
Meistens haben sie sich im Rahmen des Aktenstudiums gut auf die Sache vorbereitet. Jedoch mangelt es in vielen Situationen an dem bereits angesprochenen Einfühlungsvermögen für die konkrete Situation und den vor Gericht stehenden konkreten Menschen. […] Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man zum Teil auf meinen Mandanten verbal herum gehackt hat, um diese ein wenig zu quälen. ReferendarInnen sollten sie immer vor Augen führen, dass ein Mensch, der als Angeklagter vor Gericht steht, sich in aller Regel in einer Ausnahmesituation befindet. Dieser Mensch ist in aller Regel voller Ängste vor den Konsequenzen, die ihm drohen. Nicht selten ist auch ein solcher Mensch, je nach dem angeklagten Delikt, auch voller Schamgefühl.
Das ganze Interview mit dem Frankfurter Strafverteidiger findest Du auf der Seite der justament-online.