Nun ging alles ganz schnell. Letzte Woche fand die Verabschiedung beim Ausbilder in der Zivilstation statt und ab dieser Woche steht für uns bereits der Beginn bei der Staatsanwaltschaft auf dem Programm. Nachdem wir am ersten Dienstag in der Staatsanwaltschaft vom Behördenleiter begrüßt wurden und gezeigt bekommen haben, wo sich unsere Fächer für die Akten sowie die Referendarsroben für den demnächst beginnenden Sitzungsdienst befinden, ging es dann gleich los mit dem Unterricht. Dabei werden in der verdichteten Eingangsphase zunächst die Grundzüge der StPO wiederholt und die neuen Arbeitsmethoden dargestellt. Dabei wurde uns gleich mit auf den Weg gegeben, dass neben den neuen Stoff auch der Klausurenkurs beim Gericht und die Wiederholung des materiellen Rechts im Auge behalten werden sollten.
Die Einführungsphase mit mehreren Unterrichtstagen ist ganz schön anstrengend, der ganze neue Stoff muss erstmal erfasst werden, gleichzeitig steht (wie bei der Zivilstation) auch wieder die Frage nach der richtigen Literatur, sprich Lehrbüchern, Skripten, Fallbüchern, etc. an. Das ist immer eine recht individuelle Sache, trotzdem ist es immer geschickt, wenn man Kollegen fragt, die schon etwas weiter sind oder gar schon das Examen fertig haben. Hier gibt es immer gute Tipps und Anregungen. Bei der Auswahl der Lektüre und bei den Materialien (ebenso wie bei den Tipps 😉 ) sollte man einzig darauf achten, ob es im jeweiligen Bundesland Besonderheit gibt oder bestimmte Themenfelder nicht examensrelevant sind. In Niedersachsen ist die strafrechtliche Klausur auf eine staatsanwaltschaftliche Aufgabenstellung beschränkt (also wird in der Regel eine Anklageschrift zu entwerfen sein), wogegen es in anderen Bundesländern durchaus dazu kommen kann, dass man im Examen zum Beispiel auch ein Strafurteil verfassen muss.
Wie der Sitzungsdienst, also die Vertretung für die Staatsanwaltschaft dann konkret aussehen wird, bekommen wir in den kommenden Tagen noch genau dargestellt. Darauf bin ich schon recht gespannt und bin gespannt wie es ist als Vertreter der Anklage vor Gericht aufzutreten.
Uns wurde auch schon gesagt, dass wir während der Staatsanwaltschaftsstation an einer Polizeifahrt, einem sogenannten Trinktest und einem Besuch in der JVA teilnehmen können.
Wir haben schließlich alle, wie in der Zivilstation, einen Ausbilder zugeteilt bekommen und werden dann nach der Einführungsphase von diesem Fälle zur Bearbeitung (und Übung) erhalten. Darauf freue ich mich auch schon ziemlich, denn das hat mir bei der Zivilstation viel Spaß gemacht.
Nun gilt es schön fleiβig alles aus dem Unterricht nachzubereiten, damit man immer up-to-date bleibt und sich auch nicht ein allzu großer Berg von noch zu erledigenden Lernaufgaben ansammelt. Zwischendurch muss Abends aber auch mal eine Pause sein, denn sonst ist es doch ein bisschen zu viel auf Einmal.