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  Ausgabe 01/2025
Donnerstag, der 02.01.2025
     

 / Sachsen

Verurteilter Rechtsreferendar – darf er seine Ausbildung fortsetzen?

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2016 – Der Rechtsreferendar Brian E. schloss sich am Abend des 11. Januars spontan einer randalierenden Gruppe, bestehend aus vermummten und mit u.a. Eisenstangen und Schlagstöcken bewaffneten Männern, an, um angeblich ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen. Es entstand ein Sachschaden von mehr als 100.00 Euro. Auf der Plattform Indymedia sei er als Nazi bezeichnet worden.

Der 26-Jährige wurde nun vom Amtsgericht Leipzig wegen schweren Landfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Interessant: Der junge Mann wurde vom OLG Dresden als Rechtsreferendar eingestellt und dem LG Chemnitz zugewiesen, obwohl bekannt war, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn lief. Es hätte abgewogen werden müssen, auf der einen Seite habe der Mann das Recht auf seine Ausbildung, auf der anderen Seite sei das Sicherheitsinteresse der Justiz, so eine Sprecherin des OLG. Da der Referendar zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde, gelte die Unschuldsvermutung. Zum Staatsschutz werde er aber wohl nicht eingesetzt.

Das OLG soll nun entscheiden, ob er weiter seinen Vorbereitungsdienst absolvieren darf. § 39 SächsJAPO besagt, dass ein Referendar entlassen werden darf, wenn es schwerwiegende Gründe gibt, gerade dann, wenn während des Referendariats ein Umstand eintritt oder nachträglich bekannt wird, der eine Entlassung rechtfertigen würde.

Der Artikel wurde am 8. Januar 2019 von veröffentlicht.