Du spielst mit dem Gedanken dich als Richter oder Staatsanwalt zu bewerben? Jetzt stellt sich die Frage, wo der beste Arbeitsplatz für dich wäre. Bleibst du in dem Bundesland, wo du dein Referendariat absolviert hast? Oder gehst du in dein Heimatland zurück? Wo erfüllst du überhaupt die Mindestanforderungen und was wird wo von dir erwartet? Um diese Fragen zu klären, müsstest du dich jetzt durch die Seiten der OLG´s aller Bundesländer klicken, was sehr zeitintensiv wäre. »»»
Wie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, zeigt ein Blogbeitrag von RA Pohlen im „strafblog“. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach den Einlassungen der Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren. »»»
Der hauptamtliche AG-Leiter beim LG Landshut Andreas Stegbauer ist der Ansicht, dass die Mehrzahl der angehenden Referendare schlecht vorbereitet in den juristischen Vorbereitungsdienst geht. Ihnen fehle eine Vorstellung davon, was sie im Referendariat erwarte. Im Gespräch mit der NJW führt Stegbauer aus, dass im Referendariat der Schwerpunkt im Prozessrecht liege. Viele Referendare haben aber das Zivilprozessrecht im Studium allenfalls in den Grundzügen behandelt. Ein weiteres Problem sieht der AG-Leiter darin, dass viele Referendare die Erwartung hätten, im Vorbereitungsdienst Lücken im materiellen Recht noch schließen zu können. »»»
Diejenigen Referendare, die gerne im Rahmen des Referendariats eine gewisse Zeit im Ausland verbringen möchten, planen diesen Aufenthalt in der Regel für die Verwaltungs- oder die Wahlstation ein. Was viele nicht wissen: In den meisten Bundesländern kann man auch Teile der Zivil- und Strafrechtsstation im Ausland verbringen!
Dies gilt zum Beispiel für NRW. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Vorschrift des § 35 Juristenausbildungsgesetz. »»»
Nach Ende des Studiums hat man eventuell die Entscheidung zu treffen, sofort eine Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M. zu machen oder aber zunächst durchzustarten und sich für eine Referendarstelle zu bewerben.
Prof. Dr. Meinrad Dreher hat auf seiner Homepage Aspekte aufgelistet, die berücksichtigt werden sollten, wenn man in Erwägung zieht, das Referendariat wegen eines solchen Projekts hinauszuschieben. »»»
Zur Vorbereitung auf das Assessorexamen reicht die praktische Ausbildung z.B. bei Gericht und der Besuch der Arbeitsgemeinschaft nicht aus. Wie auch beim Referendarexamen kommt es auf die Übung bei den schriftlichen Klausuren an. Vermehrt greifen Rechtsreferendare daher zu Klausurenkursen, Übungsbüchern und Skripten.
Eines der beliebtesten Bücher ist „Die zivilrechtliche Assessorklausur“ von Ralf Stoffregen. Der Autor ist Richter am Amtsgericht und hat langjährige Erfahrungen als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Repetitor. Hierzu kann man sagen, dass sich dies im Skript durchaus widerspiegelt. Der Autor erklärt gut und lässt keine Fragen offen, die sich beim Durcharbeiten stellen. Alle Ausführungen sind verständlich, sodass es eine solide Grundlage für die Examensvorbereitung in Bezug auf juristische Arbeitsweise darstellt. »»»
In der Legal Tribune Online ist ein interessantes Interview mit einem Referendar erschienen, der derzeit im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht arbeitet.
Die Fragen, die die LTO dem Referendar stellte, drehen sich um die Bewerbung um eine Stelle beim höchsten deutschen Gericht, um die Aufgaben, die einen Referendar am BVerfG erwarten sowie um die Arbeitszeiten. »»»
Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.
Passiert war folgendes: Der Referendar erreichte beim 1. Anlauf im 2. Staatsexamen eine Punktzahl von 2,7 – nicht bestanden. In der Wiederholungsprüfung im Dezember 2006 erreichte er wieder nur 3,16 Punkte. »»»
Das Rechtsreferendariat als eng gestaltetes Ausbildungsverhältnis ist nicht vereinbar mit einer Nebentätigkeit als Steuerberater, so das Finanzgericht Münster in seiner Entscheidung vom 20.07.2011 (7 K 77/11 StB).
Zugrunde lag eine Klage eines Rechtsreferendars, der vor Antritt des Referendariats Partner einer Steuerberatersozietät war und diese Tätigkeit auch während des Referendariats fortführen wollte. »»»
Das Referendariat ist die nächste Station nach dem Studium und trotz der anstrengenden Examensvorbereitung möchte man sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Zum lockeren Einstieg hilft das hier vorgestellte neue Buch 99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat. Anstatt gleich mit dicken Lehrbüchern oder mit Skripten zu starten, bekommt man eine kleine Bedienungsanleitung Rund ums Referendariat. Angefangen bei der richtigen Wahl des Ausbildungsortes bis zu der Zeit nach dem zweiten Examen wird alles abgedeckt. Dabei werden sowohl Tipps zur Vorbereitung im Allgemeinen aber auch für jede einzelne Pflichtstation des Referendariats gegeben. Das Buch ist zur Vorbereitung für Referendare aller Bundesländer geeignet, da die jeweiligen Länderunterschiede sowie Besonderheiten dargestellt werden.
Das erste Kapitel gibt allgemeine Tipps & Hinweise für die Zeit vor Beginn des Referendariats. Dabei wird insbesondere auf die Wahl des „richtigen“ Ortes für das Referendariat, die unterschiedlichen Auswahlverfahren der Bundesländer und die Arbeitsgemeinschaften an den Ausbildungsgerichten eingegangen. »»»