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  Ausgabe 14/2025
Donnerstag, der 03.04.2025
     

 / NRW / Staatsexamen

Referendariat in OWL (32) – Noch 11 Wochen …

von

… dann stehen die Examensklausuren ins Haus. Davon fallen die nächsten 2 Wochen weg, weil ich da noch zum Anwalt muss. Da ich die letzte Woche vor den Klausuren möglichst frei haben will, bleiben 8 Wochen zum Lernen. Die Woche frei hat mir vor der Ersten Prüfung schon ganz gut getan. Körperlich ist man erholt und psychisch hat man den Eindruck, gut vorbereitet zu sein. Im Gegensatz zu alldenjenigen, die noch bis unmittelbar vor den Klausuren lernen und da noch die eine oder andere Panikattacke schieben.

Die ersten 2 Wochen gehören dem öffentlichen Recht:

– Ich werde das Kaiserskript materielles öffentliches Recht im Assessorexamen nochmal lesen und den Teil zu den Staatshaftungsansprüchen in Skriptform zusammenfassen. Die feinen Unterschiede zwischen FBA, Unterlassungsanspruch etc. kann sich doch niemand merken.

– Dann werde ich mir den Aufbau von Entscheidungsgründen der einzelnen Klagearten nochmal anschauen. Dafür werde ich das Buch von Bülter (Verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse)  kurz zusammenfassen und nochmal die geschriebenen Klausuren im Öffrecht durchsuchen. Zudem krame ich den verstaubten Ordner aus der Verwaltungsstation raus und gucke mir nochmal an, wie wir zum Verbescheiden gezwungen wurden 😉

– Im öffentlichen Recht werde ich dann noch 4 Kaiserklausuren schreiben.

Die zweiten 2 Wochen gehören dem Strafrecht:

– Ich werde mir ein Muster für Abschlussverfügung, Anklageschrift und Strafurteil erstellen, um die Formalia nochmal drin zu haben. Dafür werd ich dann auch das Kaiserskript Staatsanwaltsklausur durcharbeiten.

– Im Bereich der StPO weiß ich nicht so genau, was ich da machen werde. Wahrscheinlich werd ich mir nochmal Absprachen anschauen und die geschriebenen Klausuren nach Problemen durchsehen. Ich hoffe einfach, dass ich die Probleme in der Revisionsklausur (so sie denn kommt) erkennen werde. Im materiellen Recht lese ich mir nochmal die Bände von Rengier: AT, BT1 und BT2 durch. Dort werde ich noch eine 1 Kaiserklausur schreiben, vielleicht ordere ich aber noch ein Paket. Mmmh.

Die letzten 4 Wochen gehören dem Zivilrecht:

– Ich werde hier insb. nochmal das Buch von Elzer (Prüfungswissen ZPO für Referendare) durcharbeiten. Auf dieser Grundlage werde ich dann ein Skript erstellen, indem ich ebenfalls den Aufbau der Entscheidungsgründe und wichtige Tenorierungen rein schreibe. Auch überlege ich –  wenn noch genug Zeit ist – Tatbestände für bestimmte Situationen (z.B. Wiedereinsetzung und Einspruch gegen VU) mal auszuformulieren.

– Im materiellen Zivilrecht werde ich ein bischen mit dem Palandt arbeiten und schauen, wo was steht. Dies spart in der Klausursituation ggf. etwas Zeit, rausschreiben werde ich da aber definitiv nichts. Zusätzlich werde ich mir noch die RÜ aus den Jahren 2009, 2010, 2011 rauskramen, um mich nochmal in bestimmte Probleme hereinzudenken. Im Bereich der Widerrufsbelehrung, den Girovorschriften und im Erbrecht hat sich ja etwas getan. Vielleicht lohnt sich ja eine erste Vorbefassung mit dem Thema.

– Eine Woche gehört dann dem Zwangsvollstreckungsrecht. Da werde ich dann nochmal den Lackmann blättern und mir die Ausführungen zu PfÜb, Einziehungsklage, Vollstreckungsabwehrklage und Drittwiderspruchsklage herausschreiben. Zusätzlich werd ich mir da wohl ein paar Tenorierungen und Aufbauschema rausschreiben.

– Außerdem werde ich noch 2 Zivilgerichtsklausuren, 1 Anwaltsklausur und 2 Zwangsvollstreckungsklausuren schreiben.

Wenn ich das alles gemacht habe, bin ich hoffentlich gut genug vorbereitet, um zu den Aktenstücken in den Klausuren was sagen zu können. Mich würde euer Feedback zu meinem Lernplan schon interessieren. Momentan kann ich ja noch alles umschmeißen. Ich freue mich auf comments ;o)

Der Artikel wurde am 13. August 2011 von veröffentlicht. Kai hat sein Referendariat in NRW gemacht.