Ein Fachbegriff unter Referendaren ist das „Tauchen“. Damit ist gemeint, im letzten Ausbildungsabschnitt vor den Klausuren möglichst von Stationsarbeit beim Anwalt verschont zu bleiben. Also „Urlaub“ zum Lernen. Heute wollte ich mal berichten, wie meine Kollegen und ich das mit dem Tauchen so halten. Es gibt da aus meiner Sicht drei verschiedene Modelle:
– Der Taucher: Er hat sich umgehört, bei welchem Anwalt man so gut wie nichts tun muss. Er lässt sich dann diesem Anwalt zuteilen, wo er maximal einmal pro Woche auftauchen muss. Die damit gewonnenen Freiräume verbringt er in Bibliothek oder eigenem Kämmerchen, um sich maximal auf die anstehenden Klausuren vorzubereiten.
Pro: entspannte Ref-Zeit, keine Ausbeutungsgefahr durch Anwalt, gute Klausurvorbereitung möglich
Contra: keinerlei Praxiserfahrung, keine richtigen Kontakte, man muss sich jeden Tag zum Lernen aufraffen (zuviel Lernzeit ist nicht immer gut)
– Der Arbeiter: Er nutzt die Anwaltsstation, um einen richtigen Einblick in die anwaltliche Tätigkeit zu bekommen. Er ist 3-4 Tage die Woche beim Anwalt und bekommt auch Geld dafür. Lernen tut er anhand der üerlassenen Akte oder am Wochenende. Tauchen tut er erst am Ende der neunmonatigen Anwaltsstation, maximal 3 Monate.
Pro: Viel Praxiserfahrung und Kontakte, Vorgeschmack auf die späteren Arbeitsbedingungen
Contra: Klausurenschreiben nebenbei ist schwierig, billige Arbeitskraft für den Anwalt
– Der Allrounder: Er nimmt die goldene Mitte beider Modelle. Er arbeitet 4-5 Monate wie der „Arbeiter“, um anschließend 4-5 Monate zu tauchen. Geld bekommt er keines oder wenn überhaupt als Einmalzahlung.
Pro: Gezielte Vorbereitung auf die Klausuren in angemessener Zeit, relativ guter Einblick in die anwaltliche Tätigkeit
Contra: kaum Bezahlung möglich, nicht so gute Kontakte wie Arbeiter
Letztlich sind alle Tauchen-Typen in einer AG vertreten. Bisher hatte ich den Eindruck, dass jeder mit seiner Entscheidung zufrieden ist. Es ist vor allem eine persönliche Entscheidung, bei dem auch der Lernstand des Referendars eine Rolle spielt. Wer im Referendariat kontinuierlich gelernt hat, kann ohne Weiteres den Arbeiter in der Anwaltsstation geben. Wer – aus welchen Gründen auch immer – nicht immer die AG nachgearbeitet hat, sollte in der Anwaltsstation eher tauchen. Denn was nützen Kontakte, wenn später nur mit einem ausreichend das 2. Staatsexamen macht? Gar nichts!