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  Ausgabe 14/2025
Donnerstag, der 03.04.2025
     

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Prädikatsexamen = Prädikatsanwalt ?!?!

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Das Prädikatsexamen, von vielen angestrebt, von „weniger vielen“ erreicht und hat man es geschafft steht die Arbeitgeberwelt flehend vor der Tür, mit anderen Worten: man ist Spitzenjurist … oder auch nicht…

Es gibt tatsächlich eine Vereinigung deutscher Prädikatsanwälte (VdP), die einen Suchservice zur Vermittlung von hochqualifizierten Rechtsanwälten bietet. Anwälte, die im 2.Staatsexamen ein Prädikat erreicht haben, wenigstens 5 Jahre Berufserfahrung besitzen und eine Fachanwaltsbezeichnung führen, können sich hier registrieren lassen. Als Rechtsratsuchender wird man dann an außerordentlich gute Anwälte vermittelt.

Dafür gab es dann auch für die Vereinigung direkt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskammer. Mittlerweile hat das LG Regensburg der Klage der Kammer stattgegeben, mit der Begründung, dass der Begriff „Prädikatsanwalt“ falsche Vorstellungen bei den Rechtssuchenden über die Befähigung der dortigen Anwälte hervorrufe. Es heißt in der Entscheidung, dass Juristen mit Prädikatsexamen „nicht notwendigerweise zu einer exklusiven Gruppe von Spitzenjuristen zählen…“. Da haben wir´s also: Prädikat ist nicht gleich Spitzenjurist!

Nun gut, damit ist zumindest der Ungerechtigkeit genüge getan, dass man in Bayern und Sachsen schon mit einem „befriedigend“ ein Prädikatsexamen erreicht hat.

Der Artikel wurde am 28. Juni 2009 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.