In Niedersachsen kann man wählen, ob man eine weitere Strafrechtsklausur oder eine weitere Verwaltungsrechtsklausur schreiben will. Als Wahlklausur Verwaltungsrecht lief heute folgender Sachverhalt:
verwaltungsrecht aus behördlicher sicht.
entscheidung der stadt uelzen war zu entwerfen. in der klausur geht es um die zulassung eines schaustellers zum uelzener oster… – jedenjalls ein markt (festgesetzt gem. § 69 gewo) – die stadt lehnt ab, dagegen geht der schausteller im wege des einstw.rechtsschutz vor. das vg entscheidet per beschluss, dass die stadt uelzen den schausteller zum markt zulassen muss. materiell geht es um 68,69,70 gewo. angelehnt an die entscheidung 11 A 1537/07, VG Hannover vom 09.12.2008 u den beschluss 11 B 4885/08, VG Hannover vom 31.10.2008.
[Quelle: Bericht im Jurawelt-Forum]