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  Ausgabe 14/2025
Donnerstag, der 03.04.2025
     

 / Was lief in den Klausuren

Examenstermin Juli 2011 – Die 4 Zivilrechtsklausuren

von

Im Forum von Juraexamen.com gibt es gute Zusammenfassungen der Sachverhalte der Klausuren aus dem Juli 2011. Hier grob im Überblick:

Z1-Klausur

Kläger aus Dortmund kauft im Laden der Bekl. (GmbH) in Lüdinghausen einen Holzofen mit 80 Paketen Pellets für ca. 7500 €. Die Mitarbeiterin (Zeugin L) und Kl. vereinbaren, dass der Ofen genauso sein soll wie der Ofen in der Ausstellung. Mit der Größe dieses Ausstellungsstücks würde würde der Ofen nämlich in den Erker des Hauses des Kl. passen. Geliefert wird dem Kl. aber nicht Typ E. wie in der Ausstellung sondern Typ. I mit der höheren Leistung von 21 KW. Darüberhinaus wurde während des Transports die Seitenwand des Ofens beschädigt. Dieser Schaden wurde aber eigenmächtig von einem Mitarbeiter der Bekl. repariert, indem dieser ohne Wissen des Kl. den Wohnungsschlüssel von der nachbarin besorgt hat. Der Kl. will den Ofen nicht, weil dieser wegen der Größe nicht in den Erker passen würde. An einer anderen Stelle des Wohnzimmers ginge es auch nicht, weil das Wohnzimmer eh so schmal sei und ein neues teueres Abzugsrohr notwendig wäre.
Er behauptet eine Vereinbarung bzgl. der Größe des Ofens und eine zusicherung der Mitarbeiterin L, dass der bestellte Ofen 21 kw hat.
Er habe ausserdem eine Funkenschutzplatte gekauft, die er jetzt nicht mehr gebrauchen könne.
Er beauptet ferner, dass er seine schriftliche Rücktrittserklärung vor Klageerhebung eigenhändig an die Reinigungskraft bei der Bekl. übergeben habe.
Im schriftlichen Vorverfahren erklärt der Kl. vorsorglich nochmals den Rücktritt.

Vor dem LG Dortmund erhebt er Klage und möchte Rückzahlung des Kaufpreises bzgl. Ofen und Pellets nebst Zinsen iHv 8% ab Rhängigk Zug um Zug .
Festellung, dass Annahmeverzug.
Ersatz bzgl. Funkenschutzplatte iHv 120 €.
– Das gericht ordnet schriftl. Vorverfahren an.
-In der mündlichen HV rügt die Bekl. die Unzust. des LG DO.
-Es gibt einen gerichtl Hinweis.
-Beweisaufnahme durch Vernehmung der Ehefrau des Kl., Zeugin L und Zeugen L.

Z2-Klausur

M erscheint am 04.07.2011 im Büro und erzählt folgendes:
M wurde von 2 Nachbarsjungen (15 und 17 J.) überfallen und erheblich verletzt. Sie haben sie getreten und geschlagen. Sie ist traumatisiert.
Sie fragt die Anwältin B., ob sie die zwischenzeitlichen Umbaumaßnahmen (hohe mauer , Rolläden, Alarmanlage) an ihrem Haus ersetzt haben kann, denn die seien notwendig, um ihre Angstzustände abzudämpfen. Nach Neurol. Gutachten sind aber die Umbaumaßnahmen nicht erfolgsversprechend, um ihre Psychose erfolgreich zu besiegen. Eher geeignet seien Therapiemaßnahmen.

Außerdem hat sie einen Rechtsstreit gegen die Minderjährigen, die sie auf Schmerzensgeld verklagt hatte, vor dem AG Hagen verloren. Dort wurde sie vom Anwalt G. vertreten. Das Urteil wurde diesem Anwalt am 27.04.2011 zugestellt. Das Gericht stellte fest, , dass die Jugendlichen die M. verletzt haben.Das Gericht stützte aber ihre ENtscheidung vorallem auf den Grund, dass M. nicht darlegen konnte, welche der handlungen der Jugendlichen zu welcher Verletzung geführt hat. Daher sei die Klage unbegründet und abzuweisen.
Anwalt G. legte keine Berufung ein. Im Schreiben vom 06.05. sagte er, die Berufung sei seiner Ansicht nach nicht erfolgsversprechend.
Am 06.06, nachdem M. auf Rechtsfehler im Urteil hinwies, wies Anwalt G. M’s Behauptung zurück.

Sie fragt nun die Anwältin B. , ob sie Regressansprüche gegen den Anwalt G. bzgl. des Schmerzensgeldes, und bezahlten Gerichts- und Anwaltskosten geltend machen könne.

Z3-Klausur

Drittwiderklage einer Einmann-GmbH, ZV-Schuldner (E) war der alleinige Gesellschafter der GmbH. Gläubiger die Hausbank.
Die GmbH betreibt ein Gestüt, gepfändet werden sollen vier Pferde. Drei erfolglose Pfändungsversuche bereits durch Gerichtsvollzieher. Pferd A wurde im Rahmen einer Sicherungsübereignung von E an Klägerin mit 20 anderen Stuten mittels Kennzeichnung der Wiesen und Ställe übereignet. Auf den Wiesen standen aber noch andere Wallache. Pferd B ist das Fohlen von Pferd A.
Pferd C wurde E von der Klägerin abgekauft. Dann stellt sich aber heraus, dass Irrtum über Abstammung. E erklärt Anfechtung des KV.
Pferd D gehört E, wird in eine Box der Klägerin eingestellt und versorgt – zugrunde liegt ein Einstellungsvertrag. An diesem Pferd macht die Klägerin ein Vermieterpfandrecht geltend (Zahlungsrückstand aus dem Einstellungsvertrag).

Z4-Klausur (Hessen; NRW)

[wohl Schadensersatzforderung wegen Verletzung von Verkehrssciherungspflichten]

Z4-Klausur (Niedersachsen)

Kautelarklausur
Protokoll der Rechtanwaltsbesprechung wo Reefrendar Ausarbeitungen zu Hinweisen für Mandanten fertigen soll zu den Kernarbeitszeiten, der Mitteillung bei Adress- und Telefonnummer Änderungen, Der Absprache von Terminen und der Übersendung von Unterlagen. Darüberhinaus Hinweise für die Berechnungsgrundlage für die Berechnung von Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert im Sinne des Urteils vom OLG Hamm. In der Akte war ein Mandantenschreiben in dem der Mandant sich u.a. über Vorschuss beschwert. Der Referendar soll zudem die Teilzahlungserklärung hinsichtlich einer Abtretungsmöglichkeit für Unternehmer zur Abtretung von Steuererstattungsanspüchen und Forderungen aus Werklieferungen etc. sowie eine Klarstellung des Bestehens der Forderungen ausarbeiten. In der Akte ist das Uteil des OLG Hamm und die Teilzahlungserklärung enthalten. Referendar soll Mandantenmerkblatt zu verschiedenen Punkten aufstellen unter anderem zur Berechnungsgrundlage nach Gegenstandswert gemäß § 2 I RVG. Dann noch eine Verschweigenheitsverpflichtung erarbeiten.

Der Artikel wurde am 23. Juli 2011 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.