Auch zu den Strafrechtsklausuren gibt es sehr hilfreiche, ausführliche Zusammenfassungen im Forum von juraexamen.com. S1 war eine Klausur aus Staatsanwaltssicht, S2 war Revisionsklausur aus RA-Sicht:
S1-Klausur
Heute der S1 – Sachverhalt. Wie erwartet aus Staatsanwaltssicht. Zu prüfen war die „Verfolgbarkeit“ des Adam Nowak.
Vermerk der Polizei Herne:
Am 24.07.2011 um 5.00 h ging ein Anruf ein. An der Brücke xy sei eine leblose Person aufgefunden worden. Der RTW sei unterwegs. Als die Streifenwagenbesatzung ankam, fanden sie zunächst die leblose Person vor. Der REttungswagen war schon vor Ort und konnte nur noch den Tod der Person feststellen, die Totenstarre setzte bereits ein. Neben dem Kopf des Toten lag eine relativ frische Blutlache, sein Gesicht war stark verletzt und auch die Schulter zeigte Frakturen. Es waren keine Spuren von Fremdeinwirkungen feststellbar, so dass es auf dem ersten Blick aussah, als sei er von der Brücke gesprungen sei. Des weiteren fanden sie 2 Gruppen vor, eine Gruppe mit Punkern, die auf der einen Brückenseite ihr Lager aufgeschlagen haben und eine zweite Gruppe von Obdachlosen, die auf der anderen Seite der Brücke auf einem 1 m hohen Podest ihre Schlafstätte aufgeschlagen hatten.
Es stellte sich heraus, dass einer der Punker die Polizei gerufen habe, bei dem Toten handelt es sich um den Obdachlosen Paul Lewandowski. Auf Nachfrage erzählte der Anrufer er sei von einem weiteren Obdachlosen geweckt worden, weil dieser sein Handy zum Anrufen der Polizei und des Krankenwagen nutzen wolle. Nähere Angaben konnten die aufgefundenen Personen nicht machen. Es wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Diese ergaben bei Schenk 0,00 mg/ l, bei Adam 0,4 mg/l. (Es waren alle angegeben, diese wissen wir nicht mehr)Am 25.07.2011 erschien Lutz Schenk, einer der Obdachlosen, auf der Polizeiwache, er wolle aussagen.
Er wurde als Zeuge belehrt. Im Protokoll stand er sei gem. § 53 I StPO auf sein ZVR als Angehöriger belehrt worden. Außerdem auf sein AVR gem. § 55 StPO.
Er sagte aus, er sei um 23h zu dem Schlafplatz zurückgekommen. Zu diesem Zeitpunkt habe der Adam Nowak und seine Freundin Marlene Miller sich bereits zum schlafen hingelegt. Der Verstorbe und Herr WAlter Kowalski seien stark betrunken gewesen und haben polnische Volkslieder gesungen und viel Lärm gemacht, so dass sich alle beschwert haben. Als erstes kam einer der Punker, Rocky (laut Bearbeitervermerk gesondert verfolgt, seine „Strafbarkeit“ war nicht zu prüfen), herüber und hat dem Paul (dem Toten) mit seinen Springerstiefeln 1 x ins Gesicht getreten und dabei den Mund getroffen, so dass dieser stark blutete. Dann ging er zurück auf seine Brückenseite. Paul hörte nicht auf zu singen. Der Adam habe ihn nochmal ermahnt, Ruhe zu geben und ihn aufgefordert zu verschwinden. Paul sei so betrunken gewesen, dass er nicht mehr in der Lage war, die Schuhe anzuziehen. Er hatte einen Schuh an, als der Paul auf ihn eingeschlagen hat. Er schlug mehrfach gegen Körper, Rücken und Beine. Adam schubste Paul von dem Podest. Dieser stand wieder auf und entfernte sich. Ca. 30 – 40 m weiter blieb er an einem Reisebus stehen. Adam ging hinterher und schlug mit einem Gehstock aus massivem Holz auf Pauls Rücken ein, bis dieser am Boden liegen blieb. Dann kam Adam zurück und legte sich hin. Als ca 30 min Paul wieder aufstand und Richtung Schlaflager zurückkam, ging Adam wieder auf ihn zu, diesmal mit bloßen Händen und die beiden prügelten sich. Dies habe er nicht hundertprozentig sehen können, da der Brückenpfeiler im Weg stand. Adam kam zurück und fluchte er habe sich den Finger gebrochen und holte seinen Gehstock erneut. Er habe daraufhin einen Klatschen und Knirschen gehört, aber konnte die Schläge nicht richtig sehen. Es habe sich angehört, als habe er auf den Kopf eingeschlagen. Nach ein paar min kam Adam zurück und sagte, den habe er jetzt richtig verprügelt – der macht uns nie wieder Ärger. Er legte sich zum schlafen hin, innerhalb der nächsten 2 – 3 Stunden ging er mehrfach nach Paul gucken. Irgendwann kam er wieder, war aufgeregt, weil Paul langsam kalt wurde. Zu dem Zeugen Schenk hat er noch gesagt, wenn die Polizei kommt, „du hast nichts gesehen“. Adam hat seine Schuhe mit Orangensaft abgewaschen und seine Hose gewechselt. Wo er die Blutverschmierte Hose hingeworfen hat, wisse er nicht. Daraufhin sei Adam zu den Punkern gelaufen, um ein Handy zu holen. Während der Prügelei seien die anderen durchgängig wach gewesen.
Der Zeuge Schenk habe aus Angst vor Adam nachts nichts zu der Polizei gesagt, sondern sei davon ausgegangen, dass diese am Folgetag jeden einzelnen befragen würden. Deswegen sei er auf der Wache.
Auf Nachfrage erklärte er, er sei nüchtern gewesen, da er keinen Alkohol trinke. Adam dagegen sei Alkoholiker, er wirkte an dem Abend aber im Gegensatz zu Paul nicht betrunken. Für weitere Fragen stehe er bereit.Vermerk der Polizei:
Nach der AUssage haben sich drei Polizeibeamte auf den Weg zur Brücke gemacht. Dort fanden sie Adam und seine Freundin vor. Adam spricht kaum Deutsch, eine der Polizistinnen hat dem Beschuldigten den Tatvorwurf mitgeteilt und für ihn übersetzt. Sie fragten ihn, ob er einen Gehstock besitze, was er verneinte. Daraufhin meinten sie, er hätte doch mit Sicherheit nichts dagegen, wenn sie sein Schlaflager danach durchsuchten. Adam wurde laut und sagte: Finger weg von meinen Sachen und guckte seine Freundin vielsagend an. Diese ging zu seinem Schlafplatz und beugte sich hinunter, um den zwischen den Decken liegenden Stock aufzuheben. Einer der Polizisten ging dazwischen und nahm den Stock schnell an sich und beschlagnahmten ihn. Sie haben Adam vorläufig festgenommen und zur Wache gebracht. Gleichzeitig auch die Freundin, den Kowalski und den Punker Rocky mitgenommen.
Auf der Wache wurde zunächst der Beschuldigte vernommen, dann die anderen.Aussage des Beschuldigten:
Er habe Paul weder geschlagen noch getreten. Er habe nur mit ihm geschimpft, da der Paul den Walter Kowalski geschlagen habe. Dieser sei immer zu lieb und könne sich selbst nicht wehren.
Auf Vorhalt der Aussage des Lutz sagte er aus, dass er mit diesem das gleiche wie mit Paul mache, wenn er nicht die Schnauze halte, er mache ihn kalt. Auf weitere Nachfrage, was dies heißt, sagte er: „Sie wissen ja eh schon alles dank Lutz. Ich sage jetzt garnichts mehr.“Aussage der Freundin Miller:
Die Belehrung war auch hier mit § 53 und dem Inhalt von § 52 StPO. Sie sei nicht verwandt oder verschwägert mit dem Adam, aber im 4. Monat schwanger von Adam.
Die Aussage deckte sich anfangs wörtlich mit der von Adam. Die Polizisten sagten zu ihr, sie wissen, dass dies nicht der Wahrheit entspreche und hielten ihr die Aussage von Lutz vor. Sie fragten, ob sie erst nachweisen müssten, dass sich Blut von Paul an Adams Kleidung befand, oder ob sie auch so die Wahrheit erzählen würde. Darauf hin sagte sie letztendlich, dass die Polizei ja eh die ganze Geschichte von Lutz wisse, was solle sie da noch sagen.Aussage des Kowalski:
Er habe geschlafen und nichts bemerkt.Er sei von Paul nicht geschlagen und getreten worden. Er habe keine Verletzungen und seit dem Vorfall habe er nur getrunken.Beschuldigtenvernehmung des Punkers Rocky:
Die Belehrung war weder von Rocky, noch von einem Polizeibeamten unterschrieben.
Er sagte aus, dass er gegen 23 h mit seiner Freundin zu dem Schlafplatz kam und auf dem Weg bei den Obdachlosen vorbei ging und diese begrüßt habe. Er sei nicht mehr herüber zu diesen gegangen, insbesondere habe er keinen von diesen geschlagen oder getreten.Dann kamen die Untersuchungsergebnisse von den Sachen des Beschuldigten:
Der Blutalkoholtest 2 STunden nach der Vernehmung hat ergeben, dass Adam einen BAK Wert von 3,34 Promille hatte. Sein Finger war gebrochen, die Hände insgesamt stark geschwollen. Er selbst habe gegenüber der Ärztin angegeben, dass er Alkoholiker sei und 4 – 5 liter Wein pro Tag trinkt. Die Blutspuren auf seiner Hose konnten auf grund der Größe nicht zugeordnet werden. An dem Gehstock befanden sich DNA Spuren verschiedener Personen. Es sei möglich, dass eine davon von dem Verstorbenen stammte. An den Schuhen befanden sich Zuckerarten, die auch in Orangensaft vorkamen.Der Obduktionsbericht ergab:
Er hatte viele Verletzungen am Rumpf, die u. a. von einem stumpfen Gegenstand herrührten.
Es gab keine Verletzungen von einem Sturz von einer Brücke. Es gab Verletzungen von einem Schlag ins Gesicht und mind. 7 Schläge mit einem stumpfen GEgenstand auf dem Hinterkopf, starke Hirnblutungen und Hirnschwellungen. Diese waren letztendlich Todesursache, wobei nicht sicher festzustellen war, ob diese allein von dem einen Schlag ins Gesicht, von einem der Schläge auf den Hinterkopf oder durch eine Gesamtwirkung aller Schläge hervorgerufen wurde. Auch die zeitliche Reihenfolge sei hier nicht maßgeblich, da der Tod bei solchen Verletzungen oft mehrere Stunden später eintritt.Brief vom Verteidiger:
Er bestellt sich als Verteidiger des Adam Nowak. Er widerruft alle Aussagen, die der Beschuldigte bei der Vernehmung gemacht hat und widerspricht der Verwertung der Aussagen in der HV.
Die Aussagen des Beschuldigten sei nicht verwertbar, weil er infolge der hohen Alkoholkonzentration nicht vernehmungsfähgi gewesen sei. Dies habe die Polizei absichtlich ausgenutzt. Weiter widerspricht er der Verwertung der Aussage der Zeugin Miller. Die Vorhalte der Polizei bezüglich der Blutspuren an der Hose sei nicht korrekt gewesen. Es sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachweisbar, dass diese tatsächlich von Paul stammten.
Er widersprach auch der Durchsuchung des Schlafplatzes, dies sei die Wohnung des Adam und damit geschützt. Die Durchsuchungsvoraussetzungen hätten nicht vorgelegen.Laut Bearbeitervermerk ist ein ordnungsgemäßer Haftbefehl ergangen. Adam sitzt in U-Haft.
S2-Klausur
Mandant ist Carsten Peter (M), welcher am 9.8.2011 um eine Revisionsbegründung bittet gegen das Urteil des AG D’dorf verkündet (05.07.2011) wurde.
Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde, welcher dann auch entsprechend angeklagt und abgeurteilt wurde:Im Vorfeld des Top Spiels Schalke – Borussia am 4.2.11, hat der M am 30.1.2011 eine alte Karte des Spiels Borussia – Schalke aus der Saison 05/06 bei Ebay unter der Rubrik für neue Karten verkauft ohne einen weiteren Hinweis auf das Alter der Karte, allerdings unter der richtigen Bezeichnung „Borussia – Schalke“ und nicht andersherum.
Der Depp G ersteigert die Karte für ca. 240 € und denkt es sei eine Karte für das aktuelle Spiel.
Als die (alte) Karte nach Überweisung des G an M am 4.2.11 endlich ankommt bemerkt der G den Schwindel und ruft den M an der die Karte natürlich unter dem Hinweis alles richtig bezeichnet zu haben im Angebot nicht zurücknimmt.Aus Ärger bestellt der M (!) dem G unter Verwendung von dessen Adresse aber der eigenen Email Adresse (damit G keine Bestätigungsmail erhält) eine Waschmaschine(Maschine) per Express bei dem Versandhandel (V).
Diese wurde dem G dann geliefert, wobei der G den V überzeugen konnte dass nicht er die Maschine bestellt hat.
Im Ergebnis blieb der V auf den extra Expressversandkosten von ca 200 € hängen.Weiterhin hat der M nen Freund (B) der in einem Fotoladen arbeitet und dort Kameras klaut.
Dieser B sagt dem M er bräuche zum verkaufen der Kameras einen Ebay Account. Der M gibt dem B den zweit Account worüber dieser dann die 7 geklauten Kamera vertickt.Für den Klau wird der B wegen Diebstahl durch das AG Neuss aufgrund eines Deals verurteilt, wobei in diesem Verfahren dessen Chef (L) nicht vernommen wird(wegen der Einigung per Deal).
Der M hat viele Vorstrafen; die letze Verurteilung war aus 2008 wobei die Reststrafe samt Bewährung am 28.1.2011 (genau->kurz vor der ersten Tat) erlassen wurde.
Die Anklage lautet auf
1) 2 Fälle § 263
2) 1 Fall § 257Eröffnungsbeschluss etc war alles i.O.
Die Verhandlung vom 5.7.11 lief wie folgt:
– Feststellung ob alle da sind.
– dann Schöffenwechsel->Hilfsschöffe wird eingesetzt weil eigentl. Schöffin keinen Babysitter für 2 Jahre altes Kind fand.
->Rüge des RA– Vernehmung des M zur Person
– Belehrungen von alle waren i.O.
– M sagt zur Sache aus…nix wildes
– darin dann Verlesung der Ebayanzeige (VOR Eintritt in Beweisaufnahme)
– Eintritt in Beweisaufnahme
– G sagt aus
– RA verlässt für 4 Minuten den Sitzungssaal->Telefon
->währenddessen wird der nächste Zeuge (B)nur zur Person vernommen
->dann ist RA wieder da
– B sagt zur Sache aus
– Beweisantrag der RA zur Vernehmung des L, dass die Kameras durch B nicht gestohlen waren sonder der L dem B diese geschenkt hat.
– Beschluss Abweisung des Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit->mat Rechtskraft des Urteils des AG Neuss ggü B welches Diebstahl feststellt.
– Plädoyers
– letztes Wort des M
->Vorsitzender unterbricht er solle schneller machen
->M sagt nur noch sinngemäß: Na dann hab ich nix zu sagen….will ja keiner hörenDaraufhin Urteil:
– zur Geschäftsstelle wurden Gründe erst am 28.7.11. gebrachtTenor:
1) 2* § 263 StGB
2) 7 * § 257 StGB (genau: keine Hinweis in HV gem § 265 StPO)Gründe:
– Recht lang, aber im Ergebnis wohl ohne Darstellungsrüge
– enthielt quasi eine schematische Darstellung des Ebayangebots (keine Abbildung aber textlich deutlich abgesetzt)
– Stützen kaum den Schaden des ersten Betrugs aber wohl Eingehungsbetrug.
– Begründen keine Bereicherungsabsicht bzgl. des Schadens des V bei den Expresskosten, da M diese zwar in Vorstellung aufgenommen hatte, aber nur den M ärgern wollte, sich nicht aber an dem Schaden bei V, die Expresskosten, bereichern wollte.– bzgl. § 257 StGB der Hinweis, dass 7 mal vorläge, weil jedes Mal ein strafbares Zurverfügungstellen des Accounts.
– bzgl. Strafzumessung nur zwei kurze Ausschnitte
-> Hinweis auf die Strafrahmen der Delikte, die aber i.E. stimmten
-> Hinweis, dass das Gericht Abgewogen habe bei der Gesamtstrafenbildung.
Der Rest war nicht abgedruckt.Begutachtungszeitpunkt war der 9.8.2011
Es war nur StGB & StPO zu prüfen und Anträge zu formulieren.