Auch zu den Zivilrechtsklausuren werden mehr die Lösungen als Hinweise zu den Sachverhalten gepostet. Daher nur folgende kurze Hinweise zu den Klausuren.
Z1-Klausur:
Heute Z1 als Urteil.
Bereicherungsanspruch auf Ersatz von Kosten, die Kl nach Abschleppen vom Supermarkt-Parkplatz, der dem Bekl gehörte, bezahlen musste. Allerdings war ein Inkassounternehmen und das Abschleppunternehmen „zwischengeschaltet“. Das Ganze lief aufgrund eines generellen Vertrages, also kein Auftrag des Bekl.Prozessual war wenig drin: Min. Zuständigkeits-P; zus. war gleich Antrag auf Erteilung einer Klausel + Zustellung mit gestellt worden.
Z2-Klausur:
also V stellt nen internetangebot, 13.000 für porsche….93 tkm, zulassung 04
drinnen stand interieur noch putzen, kleine lackschäden….
K ruft an…die unterhalten sich, V macht K angebot, dass 1000 euro weniger, wenn gewährleistungsausschluss in kv drin…..schickt kv zu, K unterschreibt einfach….zahlt 3000 an…
ne woche später zu V, sieht nen schwimmbecken…..also wasserschaden mit rissen im leder, keinen schalthelber große lackkratzer….K sagt, das ist das letzte und sagt, will er nicht….will geld zurück
V sagt, is nicht….vertrag is vertrag, so schlimm isses mit den mängeln nicht….schreiben hin und her….K hat neues auto gesehen und will jetzt auch noch 9000 extra…
neuer porsche kostet 21000 und hat zurlassung drei jahre später und 40000 weniger
Z3- und Z4-Klausur:
Bei diesen beiden Klausuren machen wir es uns einfach und verweisen auf die sehr guten Sachverhaltszusammenfassungen im Blog „Kopfgedanken“, abrufbar über folgende Links:
http://kopfgedanken.wordpress.com/2010/04/12/zr-3-zwangsvollstreckungsrecht/
http://kopfgedanken.wordpress.com/2010/04/13/zr-4-anwaltsklausur/