ACHTUNG: wieder Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV möglich
Urteilsklausur – ZVS
Zahlungsklage auf 20.000 Euro
VU gegen Kläger (Beklagter des früheren Rechtsstreits)
zulässiger Einspruch gegen VU und mündl. Verhandlung
Prozessvergleich über 15.000 Euro
– vor Abschluss des Vergleichs Zahlung des Klägers von 500 Euro
(Grund für die Zahlung ist streitig)
– danach Abrede, dass nicht in den PKW des Klägers vollstreckt wird
(vom Beklagten = früheren Kläger bestritten)
– dann aber ZVS aus VU in PKW des Klägers erfolgt!
Klage wg.
1. Unzulässigkeit der ZVS aus VU
2. HG der vollstr. Ausfertigung
3. Unzulässigkeit der ZVS aus Prozessvergleich, soweit mehr als 14.500 Euro
4. Unzulässigkeit der ZVS in PKW des Klägers
Beweisaufnahme zu Punkt 4:
Ehefrau des Klägers und RA bestätigen Abrede
Ehefrau des Beklagten und dessen RA schweigen
(Kosten und vorl. Vollstreckbarkeit waren erlassen)