Wer in den Nordländern Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein Referendar ist und im Juni 2014 oder später ins schriftliche Examen geht, muss in den Zivilrechtsklausuren mit einer kautelarjuristischen Aufgabe rechnen. Das geht aus einem Schreiben des Gemeinsamen Prüfungsamtes hervor, das unter anderem auf der Seite des Personalrats der Referendare am OLG Bremen veröffentlicht wurde. Nach mehrmaligem Verschieben der Einführung dieser neuen Klausurform, wird es nun also ernst für die Referendare!
Laut Schreiben des GPA erfolgt die Einführung von Kautelarklausuren in enger Abstimmung mit den Prüfungsämtern anderer Bundesländer. Bislang wurden Kautelarklausuren unserer Kenntnis nach in Niedersachsen und Bayern gestellt. Vor kurzem hat auch NRW angekündigt, ab 2014 Klausuren mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt zu stellen.
Unsere Frage an euch: Was haltet ihr davon, dass nun Kautelarklausuren im Examen kommen? Eine richtige Entscheidung, da auch in der Praxis Verträge und AGB erstellt bzw. geprüft werden müssen, oder doch eher eine Überforderung der Referendare, die schon jetzt viel für das 2. Examen zu lernen haben?