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  Ausgabe 14/2025
Donnerstag, der 03.04.2025
     

 / Staatsexamen

Revision oder Urteil im 2. Staatsexamen

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Soll man sich für das 2. Examen im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.

Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten 2014 eine Revision bzw. ein Starfurteil lief. Dies haben wir in einer Tabelle mit den letzten Jahren verglichen.

Für das Jahr 2014 bzw. die Jahre davor ergibt sich folgendes Bild:

 

 20242023202220212020
JanuarRevRevRevRevRev
FebruarRevRevRevRevRev
MärzRevRevRevRevRev
AprilRevRevRevRev---
MaiRevRevRevRevRev
JuniRevRevRevRevRev
JuliRevRevUrtRevRev
AugustRevRevRevRevRev
SeptemberRevRevRevRevRev
OktoberRevRevRevRevRev
NovemberUrtRevRevRevUrt
DezemberRevRevRevRevRev

Wie man sieht, muss man jedenfalls dann mit einem Strafurteil rechnen, wenn man im März oder September das Examen schreibt! Und auch im Monat November lief in den letzten 3 Jahren ein Strafurteil statt einer Revisionsklausur.

Die Tabelle bezieht sich insbesondere auf die Klausuren aus NRW. Sofern ihr wisst, dass abweichend von den Angaben in anderen Ländern in gewissen Terminen andere Klausurtypen liefen, dann postet das doch bitte in den Kommentaren. Wir werden dann die Tabelle anpassen!

Der Artikel wurde am 18. Dezember 2014 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.