Viele Referendare hätten sich nach Abschluss des Examens ein besseres Ergebnis gewünscht; und für nicht wenige Referendare endet das Examen mit einem „nicht bestanden“. Dann stellt sich die Frage, ob man nicht gegen die Bewertung Widerspruch bzw. Klage einreichen sollte.
Dass Prüfungsanfechtungen aufgrund der eingeschränkten Überprüfbarkeit der Korrekturen schwierig sind, ist jedem bekannt. Die Zahlen des LJPA München sind aber extrem ernüchternd.
Das Landesjustizprüfungsamt ist unseres Wissens nach das einzige Prüfungsamt, das Zahlen zu den Prüfungsanfechtungen veröffentlicht. Für 2010 sehen die Zahlen folgendermaßen aus:
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 105 Nachprüfungs- und Widerspruchsverfahren neu anhängig gemacht, es konnten 112 Nachprüfungs- und Widerspruchsverfahren erledigt werden. In vier Fällen wurde von den Bewertern eine Einzelnote angehoben. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 3,57 % bezogen auf die Zahl der Nachprüfungsverfahren. Bezogen auf die Gesamtzahl der im Jahr 2010 korrigierten Prüfungsarbeiten liegt die Änderungsquote etwa bei 0,01 %.
Nicht gerade motivierende Zahlen, die dazu ermuntern, eine Prüfungsanfechtung durchzuführen…