Nach und nach führen alle Länder die Kautelarklausur im 2. Examen ein. Zu bearbeiten sind dann rechtsgestaltende Aufgaben wie zum Beispiel das Entwerfen eines Vertrages oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Der Personalrat der Berliner Referendare hat nun bekannt gegeben, dass das Prüfungsamt sich zum Startzeitpunkt dieses neuen Klausurtyps geäußert hat. Ab Dezember 2014 können Kautelarklausuren Gegenstand des 2. Examens in Berlin und Brandenburg sein:
Uns liegt nunmehr eine offizielle Information des GJPA Berlin/Brandenburg zum Thema Kautelarklausur vor:
Danach sind Kautelarklausuren frühestens ab dem Prüfungstermin Dezember 2014 Prüfungsstoff. Bei allen früheren Prüfungsterminen kommt dieser neue Klausurtyp daher noch NICHT vor.
Die Kautelarklausuren können ab dem genannten Termin allein im Zivilrecht gestellt werden – das Strafrecht und das öffentliche Recht sind ausdrücklich nicht betroffen.
Zur Vorbereitung auf diesen Klausurtyp erfolgt nach Aussage des GJPA eine inhaltliche Anpassung der Ausbildung einschließlich der Einspeisung entsprechender Übungsklausuren.