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  Ausgabe 01/2025
Donnerstag, der 02.01.2025
     

 / Baden-Württemberg / Staatsexamen

Baden-Württemberg: Kommentare werden zugelassen

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Für die allermeisten Referendare ist das nichts Neues: In den Probeklausuren und im Examen darf man die gängigsten Kommentare verwenden. Damit soll das Assessorexamen praxisgerechter ausgestaltet sein, als es das erste Examen ist. Und das Verwenden der Kommentare ist meiner Meinung nach eine sehr große Hilfe. So muss man „nur“ noch die Probleme der Klausur erkennen; die konkreten Argumente insbesondere der Rechtsprechung lassen sich nachschlagen.

Das einzige Bundesland, in dem die letzten Jahre keine Kommentare zugelassen waren, ist Baden-Württemberg. Aber das soll sich ab dem Jahr 2012 ändern, wie sich einer Info des Justizministeriums entnehmen lässt.

Zur Herbeiführung einer stärkeren Praxisnähe sowie zur Angleichung der Examensbedingungen an die der anderen Bundesländer werden ab der Herbstkampagne 2012 der Zweiten juristischen Staatsprüfung Kommentare in der schriftlichen Prüfung zugelassen. Einzelheiten hierzu (zugelassene Kommentare, Regelungen zum Stand und Inhalt der Kommentare sowie die Übergangsregelungen) können der ÄnderungsVwV zur HilfsmittelVwV (vgl. rechte Spalte) entnommen werden, die zum 1. Oktober 2010 in Kraft tritt.

Wir werden dann rechtzeitig unser Angebot auch auf die Referendare in Baden-Württemberg ausweiten!

Der Artikel wurde am 4. August 2010 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.