Im Jurawelt-Forum wird zurzeit darüber diskutiert, ab wann man sich auf einen Job bewerben sollte: Nach dem schriftlichen Examen, aber noch vor Bekanntgabe der Klausurnoten, oder aber erst nach Abschluss der mündlichen Prüfung mit seiner endgültigen Examensnote?!
Der Regelfall dürfte sein, erst das Endergebnis des 2. Examens abzuwarten, bevor man die ersten Bewerbungen verschickt. Ich zumindest kenne niemanden aus meiner AG, der sich bereits jetzt bewirbt. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass das Gefühl nach dem Schriftlichen sich nicht unbedingt mit dem späteren Examensergebnis deckt. Man muss also, wie ich finde, schon ein gesundes Selbstbewusstsein haben, wenn man sich, ohne überhaupt die Examensergebnisse auf dem Tisch zu haben, bei Unternehmen oder Kanzleien bewirbt, die möglicherweise von den Kandidaten bestimmte Examensergebnisse verlangen.
Die Probleme liegen auf der Hand und wurden auch im Forum bereits angesprochen:
Was passiert, wenn das Ass.examen im Endeffekt nicht den gemeinsamen Erwartungen entspricht? In diesem Zusammenhang: Wenn man (auch im Bezug auf den Verbesserungsversuch) von Aushandeln spricht, geht es dann um bedingte Verträge?
Ich kann mir jedenfalls kaum vorstellen, dass der zukünftige Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit einem ausgehandelten Gehalt unterschreibt, ohne zu wissen, wie letztlich der Bewerber das 2. Examen besteht. Eine Ausnahme mag dann bestehen, wenn man bereits die Wahlstation in der Kanzlei verbracht hat und der spätere Einstieg dort unabhängig vom Ergebnis bereits feststeht. Außerdem meine ich gelesen zu haben, dass man sich auch auf Richterstellen vor Abschluss des Examens bewerben kann. Aber auch dort benötigt man zumindest das Ergebnis der Klausuren.