Im Referendariat wird man von Richtern sowie Staats- und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften unterrichtet. Diese investieren regelmäßig viel Zeit in die Vorbereitung und in den Unterricht selbst.
Diese Zusatzbelastung „Arbeitsgemeinschaft“ rechtfertigt es, dass die Richter und Anwälte auch eine zusätzliche Vergütung erhalten. Auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit ein Dokument abrufbar, aus dem die Höhe der Vergütung von AG-Leitern ablesbar ist.
Danach sieht das Honorar für die Tätigkeit als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft, eines Einführungslehrgangs oder eines Klausurenkurses folgendermaßen aus:
- Unterrichtsstunde (45 Min) € 25,00;
- Klausurauswahl je Klausurtermin € 30,68;
- Klausuraufsicht je Tag € 15,34;
- Klausurkorrektur je Klausur € 5,11;
- daneben ggfls. Erstattung von Fahrtkosten, Tage- und Übernachtungsgeld.
Die Tätigkeit als AG-Leiter kann sich also durchaus rechnen und den Monatslohn deutlich steigern, wenn man beispielsweise jede Woche einen halben Tag Rechtsreferendare unterrichtet und auch die Übungsklausuren stellt. Ich meine mich zu erinnern, dass sich bei uns am Gericht manche Richter und Staatsanwälte gerade wegen dieser zusätzlichen Vergütung sehr gerne in der Referendarausbildung engagiert haben.
Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass die Richter und Anwälte tatsächlich einen großes Teil ihrer Arbeitszeit für die Vorbereitung des Unterrichts oder für das Korrigieren der Klausuren investieren müssen, der dann zur Abarbeitung der Akten im Dezernat nicht zur Verfügung steht. Da sämtliche Akten des Dezernats dann in der verbleibenden Arbeitszeit mit abgearbeitet werden müssen, dürfte allein aus diesem Grunde eine hohe Vergütung der Richter und Anwälte gerechtfertigt sein.
Was haltet ihr von den Sätzen, die in Mecklenburg-Vorpommern an AG-Leiter gezahlt werden? Sind 25,00 € für eine dreiviertel Stunde angemessen, zu hoch oder vielleicht sogar zu niedrig? [RefN]