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  Ausgabe 14/2025
Donnerstag, der 03.04.2025
     

 / Allgemein / Berlin

Warum heißt das OLG in Berlin Kammergericht?

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Das Kammergericht Berlin (KG) – Ausbildungsgericht der Rechtsreferendare in Berlin. Aber warum heißt es nicht, so wie alle anderen Ausbildungsgerichte in Deutschland, Oberlandesgericht?

Zugegeben, als ich erstmals den Begriff Kammergericht las, war ich mir nicht sicher, ob es sich nun um ein Landgericht oder irgendeine andere Gerichtsbarkeit handelt. Nachdem wir aber jetzt wissen, dass es das OLG ist, bleibt die Frage, woher diese Bezeichnung stammt.

Gegründet wurde das KG vermutlich im 15. Jahrhundert als Hofgericht des Kurfürsten von Brandenburg. Hier wurde Recht gesprochen in den Räumen oder eben Kammern des königlichen Hofs. Auf den Seiten des KG Berlins wird der Name auf die „Kammer des Herren“ am Hofe des Landesfürsten zurückgeführt. Im Jahre 1735 bezog das Kammergericht andere Räumlichkeiten und wurde unabhängig vom königlichen Hof, der Name aber blieb bis heute erhalten.

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Also hat die Bezeichnung Kammergericht offenbar nichts mit der Kammer als Spruchkörper eines Gerichts zu tun – wer hätte das gedacht!

Urheber des Fotos: Dieter Brügmann

Der Artikel wurde am 25. Oktober 2012 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.