RefNews

Das Blog zum Rechtsreferendariat

KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 14/2025
Donnerstag, der 03.04.2025
     

 / Allgemein / NRW

Rechtsreferendare in NRW erhalten Gehaltsnachzahlung

von

Nach dem VG Minden (wir berichteten am 04. Juni 2014) hat nun auch das OVG Münster entschieden, dass die Referendare gegen das Land NRW Anspruch auf Gehaltsnachzahlung haben. Es stellte wie die Vorinstanz fest, dass Nordrhein-Westfalen seit der Föderalismusreform die Höhe der Unterhaltsbeihilfe falsch berechnet hat.

Grund der fehlerhaften Berechnung ist die Anknüpfung an den niederigeren Anwärtergrundbetrag des Landes NRW. Laut der Beihilfeverordnung beträgt aber der Grundbetrag dieser Unterhaltsbeihilfe 85% des höchsten nach dem Bundesbesoldungsgesetz beamteten Referendaren gezahlten Anwärtergrundbetrages.

Die Anknüpfung an das Landesgesetz sei gerechtfertigt, so das Land NRW, weil seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 nicht mehr der Bund, sondern das Land für die gesetzliche Regelung der Besoldung der Beamten und damit auch der beamteten Referendare zuständig sei. Die Verweisung in der Rechtsverordnung auf das Bundesbesoldungsgesetz sei demgemäß im Licht dieser Änderung zu interpretieren.

Dieser Argumentation, die vollständig gegen den eindeutigen Wortlaut der Beihilfeverordnung steht, folgte das OVG Münster nicht.

Derzeit ist das Urteil noch nicht veröffentlicht; eine entsprechende Pressemitteilung findet sich aber bereits auf der Seite des OVG NRW.

Der Artikel wurde am 18. November 2014 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.