In einigen Bundesländern werden regelmäßig Kautelklausuren gestellt, also Klausuren, in denen man als Anwalt den Mandanten vorgerichtlich zu beraten hat und einen Vertrag entwerfen muss. Im Jurawelt-Forum gibt es folgende interessante Musterlösung dafür:
1. Präambel
Dieser laienhafte Vertrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
2. …
3. …
4. …
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10. Salvatorische Klausel
Falls eine Bestimmung unwirksam ist, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige Bestimmung in der amtlichen Musterlösung des LJPA!
Mich würde interessieren, wie diese (ehrlichen) Klauseln bei dem Korrektor ankommen würden! 🙂