Das Rechtsreferendariat als eng gestaltetes Ausbildungsverhältnis ist nicht vereinbar mit einer Nebentätigkeit als Steuerberater, so das Finanzgericht Münster in seiner Entscheidung vom 20.07.2011 (7 K 77/11 StB).
Zugrunde lag eine Klage eines Rechtsreferendars, der vor Antritt des Referendariats Partner einer Steuerberatersozietät war und diese Tätigkeit auch während des Referendariats fortführen wollte.
Zunächst erteilte das Ausbildungsgericht sogar die Genehmigung dieser Nebentätigkeit mit einem Zeitumfang von 8 Stunden pro Woche. Jedoch machte die Steuerberaterkammer dem Referendar einen Strich durch die Rechnung, indem sie seine Zulassung als Steuerberater widerrief. In der Begründung hieß es, dass der juristische Vorbereitungsdienst eine Tätigkeit als Arbeitnehmer darstelle und damit nicht mit der Tätigkeit als Steuerberater vereinbar sei. Der Referendar argumentierte mit der freien Zeiteinteilung im Referendariat. Das Finanzgericht Münster folgte dem jedoch nicht und wies die Klage des Referendars ab, mit der Begründung, dass er Weisungen seines Dienstherrn unterliege und umfangreiche Pflichten (Teilnahme an AGs und Klausurenkursen, Erledigung praktischer Aufgaben) erfüllen müsse. [RefN]