Es ist nicht erstaunlich, dass gerade die Strafrechtsstation wie im Fluge vergeht. Denn anders als die Verwaltungsstation, von der man immer nur hört, dass sie sehr langweilig sein soll, gibt es in der Strafrechtsstation richtig viele Highlights: Nicht nur dass man das erste Mal offiziell als Jurist vor Gericht auftritt und plädiert, man hat auch die Möglichkeit, mit den AG-Kollegen einen „Trinktest“ zu machen, eine JVA auch mal von innen zu sehen, sich eine Obduktion anzuschauen und schließlich bei einer Polizeifahrt mitzumachen! »»»
In unserem Buchladen, der sich speziell an Rechtsreferendare richtet, findet Ihr alle Bücher übersichtlich kategorisiert in Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation, Examen und weitere Bücher mit entsprechenden Unterkategorien. Zu jedem Buch findet Ihr eine Inhaltsangabe und eine kurze Information zu den Autoren. Um sich bei dem riesigen Angebot an Büchern zurechtzufinden, empfehlen wir Euch passende Literatur für die verschiedenen Stationen, bei deren Anschaffung Ihr auf der sicheren Seite seid. »»»
Ein sicherlich sehr interessantes Urteil zum Zweiten Staatsexamen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob eine Klausur mit 0 Punkten bewertet werden muss, wenn die Kandidatin den Prüfer kontaktiert, der im Rahmen des Widerspruchsverfahrens seine Bewertung der Klausur nochmals zu prüfen hatte. Durch den Anruf wollte die Kandidatin erfahren, aus welchen Gründen der Prüfer zu seiner ursprünglichen Note kam. »»»

In unserer Arikel-Serie „Wer war eigentlich…“ nehmen wir uns heute einen weiteren Examenskommentar unter die Lupe und befassen uns mit dem Begründer des Beck´schen Kurzkommentars zum Handelsgesetzbuch Baumbach/Hopt.
Adolf Baumbach wurde am 15.05.1874 im Kurort Bad Homburg vor der Höhe in Hessen geboren. Er studierte Jura an den Universitäten Leipzig, Marburg und Rostock. »»»