Was in vielen anderen Bundesländern schon immer zulässig war, wird ab der im September 2021 startenden Prüfungskampagne auch in Berlin und Brandenburg zulässig sein: In den schriftlichen Prüfungen werden als Hilfsmittel nicht nur die jeweiligen Fachkommentare (also für das Zivilrecht: Palandt und Thomas/Putzo, für das Öffentliche Recht: Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer und für das Strafrecht: Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt), sondern für alle Klausuren sämtliche genannten Kommentare zugelassen sein. Das hat das Kammergericht auf seiner Seite bekanntgegeben.

Diesen Monat nimmt das GJPA übrigens nicht am Ringtausch statt, sondern schreibt die Klausuren erst ab dem 17.09.2021. Grund hierfür ist, dass Anfang September keine Räume zur Verfügung standen, die den notwendigen Abstand der Referendare untereinander gewährleistet hätten.